Erbe
wer beim Tod eines anderen das Vermögen sowie Rechte und Pflichten also die Erbschaft bzw. den Nachlass erhält
Erbe oder Nachlassempfänger ist diejenige Person, auf die im Falle des Versterbens einer anderen Person (Erbfall, auch: „Erbanfall“) deren Vermögen (Erbschaft, Nachlass) übergeht. Eine besondere Form der Erbeinsetzung ist die Nacherbschaft.
Rechtslage in einzelnen LändernBearbeiten
- Deutschland: Erbe (Deutschland)
- Österreich: Erbe (Österreich), siehe Verlassenschaftsverfahren und Einantwortung
- Schweiz: Erbe (Schweiz)
- Europäische Union: EU-Erbrechtsverordnung
WeblinksBearbeiten
Wiktionary: Erbe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen