Tumba
Tumba (lateinisch tumba ‚Grab‘; von altgriechisch τύμβος týmbos, deutsch ‚Grabhügel‘),[1][2] auch Hochgrab genannt, bezeichnet ein freistehendes steinernes oder metallenes Grabmal in Form eines Sarkophags. Im Unterschied zum Sarkophag sind in der Tumba nicht die Gebeine des oder der Toten enthalten; allerdings ist diese Differenzierung nicht immer einheitlich.
Kastentumba und Sockeltumba
BearbeitenEine Tumba besteht gemeinhin aus vier Seitenplatten und einer Deckplatte, was zu einer kastenartigen Wirkung des Aufbaus führt, welche den Terminus Kastentumba prägte. Unter dem leeren Kastenmonument erhebt sich an allen im Untersuchungsgebiet erhaltenen Monumenten ein Sockel; hier scheint der Begriff der Sockeltumba zutreffend. Ein solches Monument stellt z. B. die Doppeltumba für Günther XXV. von Schwarzburg († 1386) mit seiner Frau Elisabeth († 1381) dar.
Die Fenstertumba
BearbeitenDie so genannte Fenstertumba bildet eine Variante der Kastentumba bzw. eine typologische Zwischenstufe auf dem Weg zum Tischgrabmal. Formal weitestgehend der Kastentumba vergleichbar, zeigen hier die Kastenwände eine oder auch mehrere Öffnungen, die einen Einblick in das Innere des Hochgrabmals gestatten. An den Tumbawänden des Monuments für Landgraf Otto von Hessen († 1328) in der Marburger Elisabethkirche finden sich zudem unter einigen spitzbogigen Blendarkaden acht Pleureurs („Weinende“) eingestellt. Einige Arkadenbögen bleiben jedoch offen und gewähren einen Ein- bzw. Durchblick in das leere Innere der Tumba.
Tumba als Scheinsarg
BearbeitenBis zur Liturgiereform infolge des Zweiten Vatikanischen Konzils war es in der katholischen Kirche allgemein üblich, falls sich der Sarg beim Requiem nicht in der Kirche befand, ein hölzernes, meist zusammenklappbares Lattengerüst mit einem schwarzen Überwurf[3], die sogenannte Tumba, als Sargattrappe[4] aufzustellen. Am Ende der Totenmesse wurde dort die Absolutio super tumulum (lat., „Lossprechung über dem Grab“), ein fürbittendes Gebet für den Verstorbenen, gesprochen oder gesungen und der Segen gespendet.[5] Seit der Liturgiereform durch Papst Paul VI. sind die Tumba und andere den Sarg mit dem Leichnam vertretende Zeichen abgeschafft. Wo es möglich ist, wird empfohlen, den Sarg mit dem Leichnam zur Feier des Requiems in die Kirche zu bringen.[6]
Literatur
Bearbeiten- Jürgen Bärsch: Allerseelen. Studien zu Liturgie und Brauchtum eines Totengedenktages in der abendländischen Kirche. Aschendorff Verlag, Münster 2004, ISBN 3-402-04069-7.
- Hans Körner: Grabmonumente des Mittelalters. Primus-Verlag, Darmstadt 1997, ISBN 3-89678-042-5.
- Das steinerne Hochgrabmal (tombes levées): Kastentumba und Sockeltumba – Die Fenstertumba - ... In: Helga Wäß: Form und Wahrnehmung mitteldeutscher Gedächtnisskulptur im 14. Jahrhundert. Tenea, Bristol/Berlin 2006, ISBN 3-86504-159-0.
- Band 1: Ein Beitrag zu mittelalterlichen Grabmonumenten, Epitaphen und Kuriosa in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nord-Hessen, Ost-Westfalen und Südniedersachsen.
- Band 2: Katalog ausgewählter Objekte vom Hohen Mittelalter bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts. S. 159 ff., 292 ff. (erfasst an die 1000 Monumente / teils mit Abbildung)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918 (zeno.org [abgerufen am 20. Oktober 2020]).
- ↑ Wilhelm Pape, Max Sengebusch (Bearb.): Handwörterbuch der griechischen Sprache. 3. Auflage, 6. Abdruck. Vieweg & Sohn, Braunschweig 1914 (zeno.org [abgerufen am 20. Oktober 2020]).
- ↑ Robert B. Witte: Das katholische Gotteshaus. Sein Bau, seine Ausstattung, seine Pflege, Mainz 1939, S. 273–274.
- ↑ Andreas Heinz: Tumba. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 10. Herder, Freiburg im Breisgau 2001, Sp. 304.
- ↑ Anselm Schott: Das vollständige römische Messbuch. Herder, Freiburg i. Br. 1963, S. [224]–[227].
- ↑ Die kirchliche Begräbnisfeier in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. 2. Aufl., Leipzig 1988, ISBN 3-7462-0260-4, S. 19, S. 31.