Trausnitzer Sühne
Als Trausnitzer Sühne wird ein Abkommen zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen vom 13. März 1325 bezeichnet. Der Name bezieht sich dabei auf die Burg Trausnitz, auf der Friedrich zuvor von Ludwig gefangen gehalten worden war.
Vorgeschichte
BearbeitenNach dem Tod Heinrichs VII. 1313 wurden sowohl der Wittelsbacher Ludwig als auch der Habsburger Friedrich 1314 zum römisch-deutschen König gewählt und gekrönt. Es folgte eine Reihe militärischer Auseinandersetzungen, bis Friedrich schließlich 1322 nach der Schlacht von Mühldorf gefangen genommen wurde. Die Brüder des Habsburgers leisteten jedoch weiterhin Widerstand gegen Ludwig IV. Darüber hinaus wurde der Wittelsbacher am 23. März 1324 durch Papst Johannes XXII. exkommuniziert. In dieser Situation entschloss sich Ludwig zu einem Ausgleich mit dem Habsburger.
Inhalt
BearbeitenFriedrich verzichtete auf die Königskrone und erkannte Ludwig als rechtmäßigen König an. Jegliches Reichsgut sollte an den Wittelsbacher ausgehändigt werden und auch die Lehnshuldigungen für Rechtstitel sollte nachgeholt werden. Darüber hinaus sagte Friedrich seinem Vetter Ludwig uneingeschränkte Hilfe zu, auch gegenüber dem Papst. Dies versprach der Habsburger auch im Namen seiner Brüder, dafür wurde er ohne Lösegeldzahlung aus der Gefangenschaft entlassen. Sollte ihm die Umsetzung dieser Versprechen nicht gelingen, sollte er sich wieder zurück in Haft begeben. Zur Absicherung des Abkommens sollte Friedrichs Tochter Elisabeth mit Ludwigs Sohn Stephan verheiratet werden.
Das Abkommen wurde in Urkundenform festgehalten. Graf Berthold von Henneberg, der Beichtvater Ludwigs IV., und Dietrich von Pillichsdorf, Marschall in Österreich, beurkundeten, dass zwischen Ludwig und Friedrich eine Einigung erzielt wurde.[1] Einige Chronisten berichten darüber hinaus von symbolischen Handlungen.[2] Da Friedrichs Brüder die Regelungen jedoch nicht akzeptierten, begab sich Friedrich zurück in die Gefangenschaft. Mit dem Münchener Vertrag vom 5. September 1325 einigten sich Ludwig IV. und Friedrich der Schöne schließlich auf ein Doppelkönigtum.[3]
Quellen
BearbeitenWilhelm Preger: Die Verträge Ludwigs des Baiern mit Friedrich dem Schönen in den Jahren 1325 und 1326. Mit J. H. Reinkens' Auszügen aus Urkunden des vatikan. Archivs von 1325–1334 In: Abhandlungen der Historischen Klasse der Königlich-Bayerischen Akademie der Wissenschaften Band 17, 1 (1883) S. 103–338 Digitalisat
Literatur
Bearbeiten- Klaus van Eickels: Vom inszenierten Konsens zum systematisierten Konflikt. Die englisch-französischen Beziehungen und ihre Wahrnehmung an der Wende vom Hoch- zum Spätmittelalter (= Mittelalter-Forschungen. Bd. 10). Thorbecke, Ostfildern 2002, S. 372–374 (online).
- Claudia Garnier: Der doppelte König. Zur Visualisierung einer neuen Herrschaftskonzeption im 14. Jahrhundert. In: Frühmittelalterliche Studien 44 (2010), S. 265–290.
- Marie-Luise Heckmann: Das Doppelkönigtum Friedrichs des Schönen und Ludwigs des Bayern (1325 bis 1327). Vertrag, Vollzug und Deutung im 14. Jahrhundert. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 109 (2001), S. 53–81.
- Michael Menzel: Die Zeit der Entwürfe (1273–1347) (= Gebhardt Handbuch der Deutschen Geschichte. Bd. 7a). 10., völlig neu bearbeitete Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-608-60007-0, S. 153–191.
- Gerald Schwedler: Bayern und Österreich auf dem Thron vereint. Das Prinzip der gesamten Hand als Verfassungsinnovation für das Doppelkönigtum von 1325. In: Hubertus Seibert (Hrsg.): Ludwig der Bayer (1314–1347). Reich und Herrschaft im Wandel. Schnell & Steiner, Regensburg 2014, ISBN 978-3-7954-2757-3, S. 147–166.
- Gerald Schwedler: Herrschertreffen des Spätmittelalters. Formen – Rituale – Wirkungen (= Mittelalter-Forschungen. Bd. 21). Thorbecke, Ostfildern 2008, ISBN 978-3-7995-4272-2, S. 229–239 (online).
- Heinz Thomas: Ludwig der Bayer (1282–1347). Kaiser und Ketzer. Pustet, Regensburg 1993, ISBN 3-7917-1366-3, S. 172–176.
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ Kritische Edition: Constitutiones et Acta Publica Imperatorum et Regum, hg. von Jacob Schwalm (MGH Const. 6.1), Hannover 1914–1927, Nr. 29, S. 18–20. / Regest: Regesta Habsburgica 3, Nr. 1511.
- ↑ Claudia Garnier: Der doppelte König. Zur Visualisierung einer neuen Herrschaftskonzeption im 14. Jahrhundert. In: Frühmittelalterliche Studien 44 (2010), S. 265–290; Claudia Garnier: Inszenierte Politik. Symbolische Kommunikation während der Herrschaft Ludwigs des Bayern am Beispiel von Bündnis- und Friedensschlüssen. In: Hubertus Seibert (Hrsg.): Ludwig der Bayer (1314–1347). Reich und Herrschaft im Wandel. Regensburg 2014, S. 169–190, hier: S. 178–182.
- ↑ [RI VII] H. 8 n. 107, In: Regesta Imperii Online Digitalisat