Tierstein mit Hangwald und Egerquelle

Europäisches Vogelschutzgebiet in Bopfingen, Baden-Württemberg, Deutschland

Das Gebiet Tierstein mit Hangwald und Egerquelle ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg vom 14. August 1972 gebildetes Naturschutzgebiet. Mit Verordnung vom 5. Februar 2010 des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum[1] wurde ein Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7127-401) festgelegt.

Natur- und Vogelschutzgebiet (SPA)
„Tierstein mit Hangwald und Egerquelle“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Egerquelle

Egerquelle

Lage Bopfingen im Ostalbkreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 2,9 ha
Kennung 1.037
WDPA-ID 82716
Natura-2000-ID DE-7127-401
Vogelschutzgebiet 2,772 ha
Geographische Lage 48° 51′ N, 10° 18′ OKoordinaten: 48° 51′ 29″ N, 10° 18′ 13″ O
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Baden-Württemberg)
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 14. August 1972
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart
Besonderheiten kleinstes EU-Vogelschutzgebiet Deutschlands

Lage Bearbeiten

Das rund 2,8 Hektar große Natur- und Vogelschutzgebiet liegt auf einer durchschnittlichen Höhe von 511 m ü. NN, rund 3,6 Kilometer westlich der Bopfinger Ortsmitte am Wanderweg von der Kapfenburg nach Bopfingen.

Beschreibung Bearbeiten

Beschrieben wird das Gebiet als vegetationskundlich bemerkenswert wegen der Vielfalt von Pflanzengesellschaften. Auf dem Felsen Steppenheide im Wechsel mit Steppenheide-Gebüsch und -Wald. An den Flanken des Felsens Hangwald mit weitgehend naturhaftem Gepräge. Am Fuß des Felsens Geröllhalden mit sich anschließendem Schluchtwald. Geomorphologisch ein besonders schönes Beispiel eines Quellkessels mit der Egerquelle, eine der bedeutendsten Karstquellen der Ostalb.

Lebensraumklassen Bearbeiten

Mischwald
  
80 %
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
  
20 %

Schutzzweck Bearbeiten

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[2] beschrieben:

Brutvögel Bearbeiten

Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten.

Uhu (Bubo bubo) Bearbeiten

 
Uhu

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten, von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Wanderfalke (Falco peregrinus) Bearbeiten

 
Wanderfalke

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: Vogelschutzgebiet Tierstein mit Hangwald und Egerquelle – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Verordnung, Datenauswertebogen und Karte im

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 15. Februar 2022.
  2. Steckbrief des SPA-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, mit „Vogelschutzgebietsverordnung Anlage 1“.