Eine Staatsreederei ist eine Reederei, die ganz oder überwiegend von einem Staat oder einer Organisation eines Staates betrieben wird.

Beschreibung Bearbeiten

In Staaten des Ostblocks waren Staatsreedereien das gängige Betriebsmodell. Hinzu kamen in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zahlreiche neue Staatsreedereien in ehemaligen Kolonialstaaten. In der Handelsschifffahrt agieren Staatsreedereien im Wesentlichen wie privat geführte Reedereien, erhalten aber meist einen festgesetzten Außenhandelsanteil des Betreiberlandes.[1] Zu den Gründen für den Aufbau staatlich betriebener Reedereien zählen der Aufbau einer eigenen Seeverkehrsinfrastruktur in Ländern, die bis dahin über keine eigene Handelsflotte verfügen, die Verbesserung der Koordination des Seeaußenhandels, die Erhöhung der Anteile am Frachtaufkommen sowie die Steigerung des mit dem Seehandel verbundenen Anteils am Wirtschaftsaufkommen des Staats.[2]

Der Status der von Staatsreedereien betriebenen Handelsschiffe wird international uneinheitlich eingeordnet. Einerseits können staatlich betriebene Handelsschiffe als Staatsschiffe gesehen werden (registerrechtlich sind Staatsschiffe beispielsweise nicht ohne weiteres pfändbar), andererseits gehen Staatsreedereien, wie unter anderem im Internationalen Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung einzelner Regeln über die Immunität staatlicher Seeschiffe von 1926 behandelt, durch ihr Agieren am Markt Verpflichtungen ein, die einer rechtlichen Sonderbehandlung der eingesetzten Staatshandelsschiffe entgegenstehen.[3][4][5]

Literatur Bearbeiten

  • Serge Maiwald: Die Entwicklung der staatlichen Handelsschiffahrt im Spiegel des internationalen Rechts, 1946.
  • Marius Böger: Die Immunität der Staatsschiffe: ein Beitrag zur Frage der Gerichtsbarkeit über fremde Staaten, Verlag des Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, 1928.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Hans H. Killinger: Die Linienagenturen im Zuge der Wandlungen der Linienschiffahrt, In: Hansa, Jahrgang 116, Nr. 21, 1. November 1979, S. 1612–1614.
  2. Harald Leisch: Perspektiven der Entwicklungsländerforschung, In: Trierer geographische Studien, Ausgabe 11, Geographische Gesellschaft, Trier, 1995.
  3. Viktor Bruns: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Band 40, Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht, Max-Planck-Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht, Verlag W. Kohlhammer, 1981, S. 232ff.
  4. Hermann Reuß: Gerichtsbarkeit über ausländischen Staat als Schiffreeder?, In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Walter de Gruyter, 2018, S. 295ff.
  5. Marco Núñez-Müller: Die Staatszugehörigkeit von Handelsschiffen im Völkerrecht: Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Flaggenverleihung unter besonderer Berücksichtigung der sog. Billigflaggen, Duncker & Humblot, 1994, S. 70.