Sextus Aelius Paetus Catus

römischer Konsul

Sextus Aelius Paetus Catus war ein römischer republikanischer Politiker und Jurist an der Wende vom 3. zum 2. Jahrhundert v. Chr.[1]

Er gehörte der gens Aelia an und war wohl ein Sohn des 216 v. Chr. in der Schlacht von Cannae gefallenen Pontifex Quintus Aelius Paetus sowie ein jüngerer Bruder des Publius Aelius Paetus (Konsul 201 v. Chr.). 200 v. Chr. war Sextus kurulischer Ädil, 198 v. Chr. Konsul (zusammen mit Titus Quinctius Flamininus), 194 v. Chr. Zensor. Er galt als gebildeter Mensch, berühmter Jurist und Schriftsteller.

Mit großer Wahrscheinlichkeit war er der Verfasser der Tripertita (auch: Ius Aelianum genannt), einem dreiteilig aufgebauten Grundlagenbuch des Rechts. In Pomponius’ Genealogie taucht er als der erste Jurist auf, der seine Rechtskenntnisse nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich weitergegeben habe. Der dreiteilige Aufbau stellt zunächst die Zwölftafelgesetze voran. Es folgen deren Auslegung durch die Priesterschaft und erste Interpretationen durch weltliche Juristen.[1] Die wohl meisten der vorliegenden Zitate gehen auf diesen Abschnitt zurück. Im dritten Abschnitt folgen die gesetzlichen Klageformeln.[2][3]

Literatur Bearbeiten

Anmerkungen Bearbeiten

  1. a b Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (Grundrisse des Rechts), § 1 Rnr. 9 (S. 9).
  2. Dig.1,2,2,38.
  3. Marie Theres Fögen: Römische Rechtsgeschichten. Über Ursprung und Evolution eines sozialen Systems. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2002 (italienisch: Bologna 2006), ISBN 3-525-36269-2, 175 ff.