Bei der Schubkastenverordnung handelt es sich um eine von dem Kabinett Papen unter dem Eindruck des Streiks bei der Berliner Verkehrsgesellschaft 1932 verfasste Verordnung, die jedoch nie verabschiedet wurde. Sie enthielt unter anderem Bestimmungen über die Maßnahmen zum „Schutz lebenswichtiger Betriebe“, zur „Einschränkung der Pressefreiheit“ und zur „Einführung der Schutzhaft“.

Nach der Machtergreifung der NSDAP forderte Reichsminister Hermann Göring in einer Ministerbesprechung vom 1. Februar 1933, dass zur Abwehr von „Terrorakten“ seitens der KPD die Schubkastenverordnung in Kraft zu setzen sei. Er war der Meinung, dass die bis dahin vorhandenen Gesetze dafür nicht ausreichend seien.

Literatur

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  • Konrad Repgen: Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933–1938. Teil 1: Karl-Heinz Minuth: 1933/34. Band 1: 30. Januar bis 31. August 1933. Dokumente Nr. 1 - 206. Boldt, Boppard am Rhein 1983, ISBN 3-7646-1839-6.