In der Schneitbacher Urkunde vom 2. Januar 1302 gewährten wegen finanzieller Schwierigkeiten im Herzogtum die Herzöge Rudolf I. und Ludwig IV. den oberbayerischen Landständen, das heißt, dem versammelten Adel, Klerus und Städten, das Privileg der Steuerbewilligung.

Im Gegenzug willigte der versammelte Adel in eine „gemaine viechstewr“ ein, unter der Bedingung, dass diese Viehsteuer eine einmalige Abgabe bliebe und künftige Forderungen nicht gegen seinen Willen eingeführt würden. Dieses zugesicherte Steuerbewilligungsrecht der Landstände markiert zusammen mit der Ottonischen Handfeste von 1311 den Beginn des Parlamentarismus in Bayern.

Literatur

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  • Wolfgang Brandner: 700 Jahre Schneitbacher Einung 1302 – bei Aichach am Ohr online abrufbar (PDF; 232 kB)
  • Nico Bäro: Die Entwicklung der Landstände in Bayern: Schnaitbacher Urkunde und Ottonische Handfeste. Grin Verlag, 2009. ISBN 3640441877