Refaktie (niederländisch; französisch réfaction, englisch abatement, lateinisch refectio; „Wiederherstellung“) ist ein Ausdruck aus der Kaufmannssprache für:

  1. einen Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreis. Der Abzug erfolgt für schadhafte oder unbrauchbare Teile der Ware, etwa bei Kaffee, Tee oder Gewürznelken, auch Fusti (italienisch Fusto = Stängel, Stiele, Pl.Fusti genannt[1]), aufgrund Vertrages oder Handelsbrauchs § 380 Abs. 2 HGB,
  2. die ursprüngliche Bezeichnung der im Eisenbahnfrachtwesen an einen einzelnen Befrachter am Schlusse des Jahres gestellte Vergütung für starke Benutzung einer Bahn.[2]
  3. eine freiwillig oder unter besonderen Bedingungen vertraglich vereinbarte Rückvergütung (Bonifikation) bei der Frachtberechnung.

Weblinks Bearbeiten

Wiktionary: Refaktie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Caryophyllus aromaticus. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 3: Bismarck-Archipel–Chemnitz. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1905, S. 786–787 (Digitalisat. zeno.org).
  2. Refaktie. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 2. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 502 (Digitalisat. zeno.org).