Quecksilberoxid-Zink-Batterie

Batterie aus Quecksilber und Zink

Die Quecksilberoxid-Zink-Batterie hat eine Anode aus Zinkpulver und eine Kathode aus Quecksilberoxid. Die Elektrolyten bilden eine geleeartige Masse aus Zinkhydroxid. Eine Quecksilberoxid-Zink-Batterie liefert über ihre gesamte Lebensspanne eine äußerst konstante Spannung von 1,35 Volt. Erst gegen Ende ihres Lebenszyklus bricht die Spannung der Batteries rapide ein. Aus diesem Grund wurde dieser Zellentyp gerne von der Fotoindustrie für den Betrieb von Belichtungsmessern verwendet, da hierfür eine möglichst gleichbleibende Referenzspannung notwendig ist. Verwendet wurde hierfür bevorzugt der Knopfzellen-Typ mit der Bezeichnung PX625.

Quecksilberoxid-Zink-Knopfzelle sowjetischer Bauart (1989) mit 0,32 Ah
Aufbau einer Zelle

Beim Betrieb der Batterie laufen vereinfacht folgende Reaktionen ab:

Reduktion:
Oxidation:

Die Redoxreaktion kann verkürzt wie folgt beschrieben werden:

Die Gesamtreaktion sieht wie folgt aus:

Quecksilberoxid-Zink-Batterien in Knopfzellenform wurden früher viel in kleinen Geräten mit geringem Strombedarf (z. B. Armbanduhren) oder als Hörgerätebatterie eingesetzt. Diese Knopfzellen stellen aber bei nicht fachgerechter Entsorgung ein großes Problem für die Umwelt dar. Sie enthalten, wenn sie verbraucht sind, Quecksilber. Bei Beschädigung der Zelle tritt das Quecksilber aus und verseucht die Umwelt. In Uhren wurden sie durch Silberoxid-Zink-Batterien ersetzt. In Hörgeräten dagegen durch Zink-Luft-Batterien, die eine höhere Energiedichte, aber auch eine höhere Selbstentladung haben.

Durch die Richtlinie 91/157/EWG[1] wurden in der EU ab 1992 Batterien verboten, die mehr als 25 mg Quecksilber enthielten sowie Alkali-Mangan-Batterien, bei denen mehr als 0,025 % der Füllung aus Quecksilber bestand. Im Jahr 1999 wurde das Verbot in der Art ausgeweitet, dass sämtliche Batterien maximal 0,0005 % ihres Füllgewichts an Quecksilber enthalten dürfen. In Deutschland regelte dies bis 2009 die Batterieverordnung, seitdem das Batteriegesetz als Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG.[2] Ein vergleichbares Verbot wurde 1996 in den USA beschlossen mit dem Mercury-Containing and Rechargeable Battery Management Act.[3] Mittlerweile sind die Herstellung sowie der Handel von und mit Quecksilberoxid-Zink-Batterien weltweit eingestellt.

Aufgrund der besonderen Spannungseigenschaften dieses speziellen Batterietyps ist es bis heute besonders schwierig adäquaten Ersatz zu bekommen. Alternative Typen ohne Quecksilber weisen entweder eine abweichende Nennspannung auf, was insbesondere bei empfindlich genauen Geräten wie z. B. Belichtungsmessern in Fotoapparaten zu Falschmessung oder gar zur Zerstörung des Messgerätes führen kann oder halten die Nennspannung nicht konstant über die gesamte Lebensdauer der Batterie, was ebenfalls zu Fehlmessungen führt. Dieses Problem ist bis heute (Stand 2023) nicht gelöst, was insbesondere viele hochwertige und ansonsten hervorragende Fotoapparate heute praktisch unbrauchbar macht.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Quecksilberbatterien – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Richtlinie 91/157/EWG des Rates vom 18. März 1991 über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren
  2. Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG
  3. Public Law 104-142, 104th Congress