Probator

Beamte der Kammer (Finanzverwaltung)

Die Amtsbezeichnung Probator trugen in der Frühen Neuzeit und noch bis ins 19. Jahrhundert hinein die Beamten der Kammer (Finanzverwaltung), die aus den eingegangenen Einzelrechnungen die Abrechnung erstellten oder von anderen Behörden eingegangene Abrechnungen überprüften. Der zugehörige Arbeitsvorgang wurde als „durchstechen“ bezeichnet. Von Probatoren erstellte Abrechnungen wurden von „Gegenschreibern“[1] geprüft.[2]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Der Gegenschreiber […] bey verschiedenen Cassen, ein vereidigter Schreiber, welcher außer dem ordentlichen Schreiber ein Rechnungsbuch führet, welches das Gegenbuch genannt wird. Er wird mit einem Französischen Worte gemeiniglich Controleur, im Österreichischen aber auch Gegenhändler oder Gegenhandler genannt (Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Wien 1811).
  2. Karsten Uhde: Von Accesisten, Probatoren und Zahlmeistern. Bezeichnung für das Verwaltungspersonal in Hessen-Kassel um 1800. In: Archivnachrichten 21/1 (2021), S. 40–44 (42).