Die Pharmazeutische Äquivalenz zweier Arzneimittel ist gegeben, wenn sie denselben Arzneistoff in derselben molaren Menge (Dosis) enthalten, die gleiche Darreichungsform besitzen sowie gleiche Standards in Bezug auf die Qualität erfüllen.[1] Eine Unterscheidung in Charakteristika, wie Form, Farbe und Geschmack etc. ist jedoch zulässig. Aus der pharmazeutischen Äquivalenz kann nicht zwingend Bioäquivalenz abgeleitet werden, da sich die Arzneimittel im Freisetzungsverhalten unterscheiden können.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Guideline on the Investigation of Bioequivalence. (99KB PDF) The European Agency for the Evaluation of Medicinal Products, Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP), 20. Januar 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Juni 2018; abgerufen am 6. August 2011 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ema.europa.eu