Das Patrimonialgericht Geiß-Nidda war ein Patrimonialgericht, das ausschließlich das Dorf Geiß-Nidda umfasste und als Kondominat organisiert war.

Organisation Bearbeiten

Am Ende des Alten Reichs befanden sich von dem Patrimonialgericht 1920 in privater Hand, 120 gehörte zu Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Die 1920 hielten die Familie Krug von Nidda und die Erben des Superintendenten Klevesahl.[1]

Geschichte Bearbeiten

Durch den Beitritt zum Rheinbund 1806 wurde die Landgrafschaft zum Großherzogtum Hessen erhoben und erlangte auch in Geiß-Nidda die staatliche Hoheit. Dieser Übergang ließ aber die Rechte der Inhaber des Patrimonialgerichts unangetastet. Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasste nicht nur die erstinstanzliche Rechtsprechung, sondern auch eine Reihe von Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ähnlich der eines Amtes. Der Staat war daher im Sinne des Gewaltmonopols bestrebt, solche hoheitlichen Kompetenzen selbst zu übernehmen. Ende 1821 kam es zu einem entsprechenden Übereinkommen zwischen dem Großherzogtum und den Inhabern der dem Staat noch nicht gehörenden 1920 an dem Patrimonialgericht. Das Patrimonialgericht gelangte so 1822 an das Großherzogtum, das nun auch hier Rechtsprechung und Verwaltung trennte. Die Verwaltung wurde auf den Landratsbezirk Nidda, die Rechtsprechung dem Landgericht Nidda übertragen.[2]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen, Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 82. (Digitalisat)
  2. Abtretung der den Erben des verstorbenen Geheimen Regierungsraths Krug von Nidda und jenen des gleichfalls verstorbenen Superintendenten Clevesahl zugestandenen Antheile an der Patrimonialgerichtsbarkeit und niederen Polizeigewalt zu Geisnidda an Seine Königliche Hoheit den Großherzog betreffend vom 20. Dezember 1821. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 1 vom 7. Januar 1822, S. 3.