Neuenkrug (Viereck)

Wohnplatz von Viereck

Neuenkrug ist ein Wohnplatz der Gemeinde Viereck des Amtes Uecker-Randow-Tal im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern.[1]

Neuenkrug
Gemeinde Viereck
Koordinaten: 53° 33′ N, 14° 2′ OKoordinaten: 53° 33′ 14″ N, 14° 2′ 1″ O
Höhe: 10 m ü. NHN
Postleitzahl: 17309
Vorwahl: 039748
Historische Gebäude am alten Siedlungskern
Historische Gebäude am alten Siedlungskern

Geografie Bearbeiten

Der Ort liegt 600 Meter nordwestlich vom Ortsteil Viereck und 6 Kilometer nordöstlich von Pasewalk. Nachbarorte sind Stallberg im Norden, Ernst-Thälmann-Siedlung im Nordosten, Uhlenkrug im Osten, Viereck im Südosten, Friedberg im Süden, Belling im Westen sowie Sandförde und Liepe im Nordwesten.[1]

Geschichte Bearbeiten

In einem Werk von 1820 wurde der Ort als „Revierförsterei bei Torgelow in Pommern“ mit insgesamt 32 Einwohnern verzeichnet.[2]

Im Jahr 1932 war der Wohnort ein Teil der ehemaligen Gemeinde Neuenkruger Revier im Kreis Ueckermünde in der Provinz Pommern. Zur Gemeinde Neuenkruger Revier, die nach dem Zweiten Weltkrieg nach Viereck eingemeindet wurde, gehörten auch die heutigen Wohnplätze Kuhlmorgen, Riesenbrück, Rödershorst, Stallberg und Uhlenkrug.

Neuenkrug war zudem der Sitz vom ehemaligen Amt Neuenkrug, zu dessen Amtsbezirk die Gemeinden Neuenkruger Revier und Viereck zählten.[3]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b Geodatenviewer des Amtes für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Mecklenburg-Vorpommern (Hinweise)
  2. Johann Daniel Friedrich Rumpf, Heinrich Friedrich Rumpf: Vollständiges topographisches Wörterbuch des preußischen Staats. Zweiter Band, I bis R. G. Hayn, Berlin 1820, S. 299 (Volltext in der Google-Buchsuche [abgerufen am 2. Mai 2016]).
  3. Preußisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen. Provinz Pommern. Nach dem endgültigen Ergebnis der Volkszählung vom 16. Juni 1925 und anderen amtlichen Quellen unter Zugrundelegung des Gebietsstandes vom 1. Oktober 1932. Berlin 1932, S. 90.