Michael Brenner (Rechtswissenschaftler)

deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer

Michael Brenner (* 15. September 1960 in Schwäbisch Gmünd[1]) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

Leben Bearbeiten

Nach dem Abitur 1980 in Schwäbisch Gmünd und abgeleistetem Wehrdienst folgte von 1981 bis zum Ersten Juristischen Staatsexamen 1986 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes an der Universität Genf. 1990 wurde Brenner bei Hans-Jürgen Papier an der Universität Bielefeld mit der Arbeit Bundesnachrichtendienst im Rechtsstaat – Zwischen geheimdienstlicher Effizienz und rechtsstaatlicher Kontrolle zum Dr. jur. promoviert. Anschließend nahm er eine Stellung als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität München bei Peter Badura an. Von 1992 bis 1994 war Brenner zudem Schriftleiter der Zeitschrift Archiv des öffentlichen Rechts. Die Habilitation mit der Arbeit Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gestaltungsauftrages der Verwaltung in der Europäischen Union erfolgte 1994 ebenfalls an der Universität München.[1][2]

Anschließend folgte Brenner einem Ruf an die Friedrich-Schiller-Universität Jena, an der er nach einer Lehrstuhlvertretung 1995 zum ordentlichen Universitätsprofessor ernannt wurde. Dort hat er den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht inne. 2007 war Brenner Gastprofessor an der School of Law der Katholischen Fu-Jen-Universität in Taipei.[2]

Er übt zahlreiche öffentliche Ämter aus; so war er Mitglied (Beisitzer) für die CDU des Bundeswahlausschusses für die Wahl zum 18. (2013), 19. (2017) und des 20. (2021)[3] Deutschen Bundestag gewesen, ebenso war er Mitglied des Bundeswahlausschusses für die Wahl zum Europäischen Parlament (2014); seit 2012 Mitglied des Beirats zur Entwicklung eines Standardnutzen-Modells zur systematischen Schätzung des Nutzens von Gesetzen und Regelungen.[2]

Forschungsschwerpunkte Bearbeiten

Zu den Schwerpunkten Brenners gehören das deutsche Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht und das Baurecht. Außerdem beschäftigt er sich mit dem Solidarischen Bürgergeld und der Parteigerichtsbarkeit.[1]

Publikationen Bearbeiten

Herausgeberschaft (Auswahl) Bearbeiten

Brenner ist Mitherausgeber der Schriftenreihe Jenaer Schriften zum Recht sowie der Zeitschrift Landes- und Kommunalverwaltung und außerdem Mitglied des Beirats der Zeitschrift Deutsches Autorecht.[2]

Monographien (Auswahl) Bearbeiten

  • mit Dennis Seifarth und Ulrike Hennig: Solidarisches Bürgergeld und Grundgesetz. Baden-Baden 2011: Nomos. ISBN 978-3-8329-6728-4
  • Gesetzmäßigkeitsprinzip und Reformfrage im Straßenausbaubeitragsrecht. Baden-Baden 2010: Nomos. ISBN 978-3-8329-5702-5
  • Öffentliches Baurecht. Heidelberg 1. Aufl. 2002–3. Aufl. 2009: Müller. ISBN 978-3-8114-3637-4
  • Reichweite und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts Baden-Baden 2009: Nomos. ISBN 978-3-8329-4026-3
  • Die Einwirkungen des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das Versicherungsrecht. Aachen 2004: Shaker. ISBN 3-8322-2933-7
  • Der Gestaltungsauftrag der Verwaltung in der Europäischen Union. Tübingen 1996: Mohr Siebeck. ISBN 3-16-146552-0
  • Bundesnachrichtendienst im Rechtsstaat: zwischen geheimdienstlicher Effizienz und rechtsstaatlicher Kontrolle. Baden-Baden 1990: Nomos. ISBN 3-7890-2157-1

Fernsehauftritte (Auswahl) Bearbeiten

Gutachten (Auswahl) Bearbeiten

  • Hundertdreißigseitiges Rechtsgutachten zur Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts im Freistaat Thüringen, erstellt im Auftrag des Thüringer Innenministeriums (2009)
  • Sogenanntes Blockupy-Gutachten im Auftrag des hessischen Innenministeriums[5]
  • Rechtsgutachten zur Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn, erstellt im Auftrag der Thüringer Landesregierung (CDU)[6]
  • Rechtsgutachten zu der Frage, wie die Stimmen bei der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten zu zählen sind[7]
  • Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes in Baden-Württemberg (JWMG)[8]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c Michael Brenner in Kürschners Gelehrten Kalender Online (Stand: 15. September 2013)
  2. a b c d Vgl. die Vita auf der Homepage des Lehrstuhls (Stand: 28. Dezember 2015)
  3. Deutscher Bundestag, Bundeswahlausschuss zur 20. Bundestagswahl [1], gesichtet am 11. Juli 2021
  4. Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014, Aktenzeichen 1 BvF 1/11, Volltext der Entscheidung auf der Homepage des Gerichts (Abruf am 29. Dezember 2015).
  5. Beitrag auf rheinmaintv (via Youtube): Boris Rhein muss im Innenausschuss Rede und Antwort stehen (abgerufen am 28. Dezember 2015). Das Gutachten wurde teilweise kritisch besprochen, etwa in einer Meldung vom 24. Juni 2013 auf der Homepage der Frankfurter Rundschau: Blockupy Polizeieinsatz. Rhein sieht sich durch Gutachten bestätigt (abgerufen am 29. Dezember 2015). Vgl. ebenso eine Pressemitteilung der Linksfraktion im Hessischen Landtag vom 3. September 2013 [2] (abgerufen am 29. Dezember 2015).
  6. Vgl. Ute Rang: Lieberknecht: Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn ist möglich, Artikel in der Thüringer Allgemeinen vom 13. Mai 2014, abgerufen auf deren Homepage am 29. Dezember 2015. – Vgl. auch den Beitrag von Michaela Schenk: „Wir enteignen. Punkt. Aus!“ (Memento vom 29. Dezember 2015 im Internet Archive) auf der Homepage des Mitteldeutschen Rundfunks. Der Beitrag enthält drei Fotos; das dritte Bild zeigt eine Seite des Gutachtens mit Ergebnis und Unterschrift Brenners: „Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass eine denkmalschutzrechtlich begründete Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn möglich wäre und keinen rechtlichen Bedenken begegnen würde. Da auch Grundpfandrechte mit der Enteignung untergehen würden, würden sich die finanziellen Folgen für den Freistaat auf eine angemessene Entschädigung beschränken, deren Höhe sich nach dem Verkehrswert von Schloss Reinhardsbrunn bemessen würde.“ (MDR-Beitrag abgerufen am 29. Dezember 2015)
  7. Vgl. Elmar Otto: Gutachten und Gegengutachten – Der Streit um die Ministerpräsidentenwahl, Artikel in der Thüringischen Landeszeitung vom 26. November 2014, abgerufen auf deren Homepage am 29. Dezember 2015.
  8. In dem Gutachten wird die Verfassungswidrigkeit des Gesetzesentwurfes festgestellt. Vgl. S. Numsen: Brisantes Gutachten [3], Nachricht auf jagderleben.de, abgerufen am 29. Dezember 2015. – Vgl. auch einen Beitrag Brenners in einer Jagd-Zeitschrift: Novellierung Landesjagdgesetz Baden-Württemberg. Eingriff ins Eigentum!, in: Pirsch 12/2014, S. 52 bis 55, Digitalisat auf der Homepage des Lehrstuhls, abgerufen am 29. Dezember 2015. Das Gesetz ist inzwischen in Kraft getreten. Vgl. Archivierte Kopie (Memento vom 29. Dezember 2015 im Internet Archive), abgerufen am 29. Dezember 2015.