MediaWiki Diskussion:Bad image list/Archiv

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Bilder von derartigen Kennzeichen sind Paradebeispiele für die Bad image list! Ein solches Verwenden ist vom Grundsatz her strafbar gemäß § 86a StGB. Über § 86a Absatz 3 gilt jedoch die Ausnahmeregelung des § 86 Absatz 3, für die Wikipedia im Ergebnis: Steht ein konkretes Kennzeichen in Zusammenhang mit dem jeweiligen wissenschaftlich erläuternden Enzyklopädieartikel, in dem auch auf das konkrete Kennzeichen eingegangen wird, so ist die Abbildung ausnahmsweise rechtmäßig. Dennoch ist ein eindeutiger Hinweis auf § 86a StGB auch auf der Bildbeschreibungsseite zwingend erforderlich, und selbst dann kann ein rechtliches Restrisiko für den hochladenden Benutzer - eben wegen der Bildbeschreibungsseite - nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da die Rechtssprechung auch zuletzt sehr harte Maßstäbe angelegt hat.--Berlin-Jurist 08:19, 14. Okt. 2006 (CEST)

Vermutlich wurde das schon mal irgendwo besprochen, mich würde aber mal eins interessieren: Ist deutsches Recht überhaupt auf die Wikipedia anzuwenden? wikipedia.org ist ja erstmal ein ursprünglich amerikanisches Projekt. Und nur weil auf der de-Subdomain Artikel in deutscher Sprache geschrieben werden, ändert sich daran ja nichts. Selbst wenn es ähnliche Verbote in Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein gäbe, welches Land wäre als Kläger zuständig? Abgesehen davon gibt es auch außerhalb dieser Länder Menschen, die unsere Sprache schreiben können. Kann man denen verbieten Hakenkreuze u.ä. auch außerhalb der strengen deutschen Ausnahmeregelung zu verwenden? Im umgekehrten Fall gibt es indes auch in Deutschland viele Menschen, die andere Sprachen sprechen und bei den entsprechenden Subdomains dann auf hierzulande rechtswidrig verwendete Symbole stoßen..... Damit ich nicht falsch verstanden werde: Derartige Symbole sollten IMHO nur verwendet werden, wenn dies der objektiven Illustration des Artikels förderlich ist. In einer Navileiste für Nazigrößen würde ich das aber nicht sehen wollen. --Hagrid 14:38, 19. Nov. 2006 (CET)

Da gibt es m. E. nur eine denkbare Lösung:

  1. Wir sollten von der Gesetzgebung in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein ausgehen. Da dies nach meinem Kenntnisstand die einzigen Staaten sind, in denen Deutsch Amtssprache ist, wird im Falle eines Rechtsstreites gewiss davon ausgegangen, das die Texte für diesen Rechtsraum gedacht sind.
  2. Alle Bilder mit Hakenkreuz etc. , z.B. in der Commons-Kategorie "Nazi symbols" kommen auf die Bad image list.
  3. Auf die dt. BB-Seite kommt ein Hinweis, dass die Einbindung strengen Auflagen unterliegt.
  4. Wenn ein solches Bild unter legalen Bedingungen genutzt werden soll, dann sollte folgende Regelung gelten:
  5. Der Autor entwirft die Seite und setzt an der fraglichen Stelle den Namen ein, welcher so nur als Link erscheint .
  6. Wenn der Artikel den Gesetzen entspricht, kann ein Admin die Ausnahmeseite in die Liste eintragen
  7. Der Artikel wird schreibgeschützt.

Damit müsste der Gesetzeslage entsprochen sein. Augiasstallputzer   09:00, 6. Apr. 2007 (CEST)

Zur Vorbeugung von Missbrauch beantrage ich die Aufnahme aller Bilder, welche auf den Commons die Vorlage "Template:Nazi symbol" einbinden, (Liste) in die Bad image list. Ausnahmen bitte nur mit Sorgfalt gestatten. Die durchgestrichenen Hakenkreuze kann man wohl auf der Liste weglassen. Augiasstallputzer   09:00, 6. Apr. 2007 (CEST)

Bitte nicht. Die Liste ist nur für wenige Bilder gedacht, nicht für Dutzende oder Hunderte Bilder. Da bremst IMHO die Server zu stark aus. Schließlich muss bei jeder Änderung geprüft werden, ob ein Bild eingefügt wurde und dann mit der Liste abgeglichen werden. Je mehr Bilder hier stehen, um so länger dauert das und um so mehr Last wird erzeugt. --DaB. 04:46, 7. Apr. 2007 (CEST)
Ich glaube nicht, dass das viel ausmacht. Da müsste die SW auch so geändert werden, dass sie bei einem Commons-Bild dieses auf de:WP automatisch mit einem Platzhalter überschreibt. Ein Link von der de:BB-Seite zur Com-BB-Seite oder ein Thumb ermöglicht dann die Einsichtnahme, um was es geht. Dann nimmt die SW automatisch die de:WP-Version. Die SW kann noch besser werden. Augiasstallputzer   09:08, 7. Apr. 2007 (CEST)
Sorry, ich muss DaB Recht geben. Diese Liste ist nur ein Hack und nicht für umfangreiche Einträge gedacht. Was wir brauchen, ist die Installation der speziellen Erweiterung mw:Bad Image List. Nächste Woche werde ich mich mal drum kümmern, ob diese für WMF-Projekte einsatzbereit ist. Ansonsten sollten wir in die jetzige Liste wirklich nur Bilder eintragen, die gerade akut sind. --Raymond Disk. Bew.
Soweit ich die Seite verstehe, ist es da aber nicht vorgesehen, Ausnahmen zu definieren? --DaB. 21:13, 7. Apr. 2007 (CEST)

Bilder von Benutzer:Martina Nolte (erl.)

Aufgrund des laufenden Rechtsstreits der Userin, bei dem es zweifelhaft ist, ob eine freie Lizenzierung beabsichtigt ist und ob die geforderten Bedingungen überhaupt realisierbar sind, sollten Ihre Bilder, welche auf Commons liegen, auf die Bad Image List, da eine Verwendung nach den jetzigen Lizenzregeln zum Rechtstreit führen kann. Betroffen davon ist:

Cäsium137 (D.) 12:00, 10. Apr. 2009 (CEST)

Das Bild steht unter einer freien Lizenz... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:53, 10. Apr. 2009 (CEST)
Ich verstehe das Problem auch nicht. [[ Forrester ]] 15:18, 10. Apr. 2009 (CEST)

Es ist eben keine 100% freie Lizenz. Die Frau stellt Bedingungen, die dem Sinn von WP zuwieder laufen und z.T. nicht erfüllt werden können. Die Frau macht z.B. z.Z. einer Person den Prozess, welche auf der eigenen Website eine Bilder-Suchmachine betrieben hat. Diese Suchmaschine hat die Bilder von den WP-Artikeln gelistet, ohne auf der Bildbeschreibungsseite nach dem Urheber (hier: der Urheberin) zu suchen und diese zu nennen. Es ist offensichtlich, dass die Benutzerin die WP hauptsaächlich als Werbeplattform nutzen will. Siehe dazu auch diese Diskussion Cäsium137 (D.) 21:51, 10. Apr. 2009 (CEST)

P.S. Die auf de:WP geladenen Bilder wurden schon sicherheitshalber gelöscht, damit keiner der Frau "ins Messer läuft". Cäsium137 (D.) 21:54, 10. Apr. 2009 (CEST)

Damit sollte sich das erledigt haben. [[ Forrester ]] 22:00, 10. Apr. 2009 (CEST)

Wieso ist das damit erledigt ? Dass o.g. Bild kann hier in einem Artikel stehen und wenn ein Bildbrowser es dort findet gibt es einen Prozess gegen den Betreiber der Webseite mit dem Browser. Das kann man doch nicht so belassen. Cäsium137 (D.) 22:04, 10. Apr. 2009 (CEST)

Kann die Hexenjagd nun mal bitte abgeblasen werden? --Marcela   22:18, 10. Apr. 2009 (CEST)

Was ist denn daran eine Hexenjagd ? Die bilder sind mit dieser "Speziallizenz" nicht nutzbar. Cäsium137 (D.) 22:24, 10. Apr. 2009 (CEST)

Das sagen manche, andere sagen anderes. Siehe WP:UF Es ist auch keine Spezial-Lizenz.--Marcela   22:30, 10. Apr. 2009 (CEST)

Wenn eine Benutzerin die WP als Werbeplattform und Abmahnfalle nutzt, dann ist das m.E. sogar ein Grund für ein BS-Verfahren. Cäsium137 (D.) 22:53, 10. Apr. 2009 (CEST)

Die Bilder sollten nicht gelöscht, sondern wiederhergestellt werden. Dass eine Benutzerin Webseiten abmahnt ist kein Grund, dann ihre Bilder zu löschen... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:28, 10. Apr. 2009 (CEST)
Nein, aber dass sie eine WP-inkompatible Lizenz benutzt, lässt uns zu der Löschung keine Wahl. --GDK Δ 01:25, 11. Apr. 2009 (CEST)
Die Lizenz ist nicht inkompatibel. --Marcela   01:37, 11. Apr. 2009 (CEST)
Dito. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:38, 11. Apr. 2009 (CEST)
Genau. ST 01:43, 11. Apr. 2009 (CEST)
Bitte einen Beleg für die Inkompatibilität.-- smial disk 02:09, 11. Apr. 2009 (CEST)

An wie viele Schauplätze soll diese Diskussion denn noch getragen werden? Bitte benutzt WP:UF. Und wenn es dort kein eindeutiges Resultat geben sollte, dann meinetwegen auch noch ein Meinungsbild. Aber bitte nicht die Diskussion der Kernfrage einmal quer über den Meta-Raum. Vorerst bitte hier einstellen. Danke. -- jha 02:10, 11. Apr. 2009 (CEST)

per Disk. erl. --Marcela   02:14, 11. Apr. 2009 (CEST)