Liste der Bodendenkmäler in Herrsching am Ammersee

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Herrsching am Ammersee zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Herrsching am Ammersee Bearbeiten

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7932-0072 BW
(Standort) Grabhügel mit Bestattungen der älteren Hallstattzeit. D-1-7932-0073 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-7932-0074 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7932-0075 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Johann Baptist in Breitbrunn am Ammersee. D-1-7932-0160 BW
(Standort) Untertägige frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Rezensried und seines Vorgängerbaus mit Schlosskapelle St. Michael, ehemaligen barocken Gartenanlagen und zugehörigem Wirtschaftshof. D-1-7932-0162 BW
(Standort) Grabhügel mit Bestattungen der Hallstattzeit. D-1-7933-0002 BW
(Standort) Burgstall des hohen und späten Mittelalters („Widdersberg“) sowie Siedlung der Bronzezeit und der späten römischen Kaiserzeit. D-1-7933-0020 BW
(Standort) Villa rustica der mittleren und späten römischen Kaiserzeit sowie Kirche und Adelsfriedhof des frühen Mittelalters. D-1-7933-0161 BW
(Standort) Körpergräber der späten römischen Kaiserzeit. D-1-7933-0218 BW
(Standort) Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Michael in Widdersberg. D-1-7933-0222 BW
(Standort) Siedlung der römischen Kaiserzeit. D-1-8032-0101 BW
(Standort) Wüstung des Mittelalters und der frühen Neuzeit („Ramsee“) mit abgegangener Kirche St. Nikolaus. D-1-8032-0152 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-8033-0059 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-8033-0060 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Martin in Herrsching und ihres Vorgängerbaus D-1-8033-0151 BW
(Standort) Untertägige frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Mühlfeld und der katholischen Schlosskapelle Hl. Dreifaltigkeit und ihren Vorgängerbauten mit zugehöriger Gartenanlage. D-1-8033-0186 BW
(Standort) Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus in Herrsching am Ammersee und ihres Vorgängerbaus. D-1-8033-0187 BW

Siehe auch Bearbeiten

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks Bearbeiten