Liste der Bodendenkmäler in Geldersheim

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Geldersheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Geldersheim Bearbeiten

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung des Neolithikums, der Hallstattzeit und der Frühlatènezeit D-6-5926-0012 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Urnenfelderzeit D-6-5926-0013 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Hallstattzeit D-6-5926-0014 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit und Wüstung des frühen bis hohen Mittelalters. D-6-5926-0015 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums D-6-5926-0016 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums, der Hallstattzeit, der jüngeren Latènezeit D-6-5926-0017 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums, der Urnenfelderzeit und der Hallstattzeit D-6-5926-0018 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums und der Hallstattzeit. D-6-5926-0019 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-6-5926-0021 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik und Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0022 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0023 BW
(Standort) Mittelalterlicher bis frühneuzeitlicher Turmhügel „Riedburg“. D-6-5926-0024 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit. D-6-5926-0028 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5926-0055 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums und der Hallstattzeit. D-6-5926-0077 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit. D-6-5926-0099 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0100 BW
(Standort) Siedlung der römischen Kaiserzeit. D-6-5926-0102 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit und der jüngeren Latènezeit. D-6-5926-0103 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit und der römischen Kaiserzeit. D-6-5926-0104 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik und des Mittelneolithikums. D-6-5926-0106 BW
(Standort) Bestattungsplatz der Urnenfelderzeit. D-6-5926-0112 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0113 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5926-0137 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0138 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0139 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-5926-0201 BW
(Standort) Siedlung der Metallzeiten. D-6-5926-0203 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters. D-6-5926-0204 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, des Endneolithikums, der Latènezeit, der römischen Kaiserzeit D-6-5927-0049 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit verebnetem Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5927-0113 BW
(Standort) Bestattungsplatz des Endneolithikums. D-6-5927-0142 BW
(Standort) Siedlung der älteren Laténezeit und der römischen Kaiserzeit. D-6-5927-0242 BW

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Baudenkmäler in Geldersheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien