Liste der Baudenkmäler in Landshut-Schönbrunn

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In der Liste der Baudenkmäler in Landshut–Schönbrunn sind die Baudenkmäler im Landshuter Stadtbezirk 06 Schönbrunn aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Landshut. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Schmiedlacker / Waldrand
(Standort)
XV. Burgfriedenssäule Landshut mit Tonwappen, bez. 1766, 1838;

steht am Waldrand der Straße Am Schmiedlacker, südlich der XIV. Burgfriedenssäule

(Im offiziellen Flyer der Stadt Landshut: Standort 26; Burgfriedenssäule XIII)

D-2-61-000-10  
Moniberg 76
(Standort)
Wasserturm mehrgeschossig, verputzt, mit auskragender Wasserstube, Zeltdach, erbaut 1923 D-2-61-000-597  
Paul-Pausinger-Weg Nr. 18/Garten
(Standort)
XVI. Burgfriedenssäule Landshut mit Tonwappen, bez. 1766 und 1838; steht im Garten Paul-Pausinger-Weg Nr. 18

(Im offiziellen Flyer der Stadt Landshut: Standort 28; Burgfriedenssäule XV)

D-2-61-000-11  
Paul-Pausinger-Weg/kurz vor der Einmündung in die Straße Moniberg
(Standort)
XVII. Burgfriedenssäule Landshut mit Tontafel; steht kurz vor der Einmündung in die Straße Moniberg

(Im offiziellen Flyer der Stadt Landshut: Standort 27; Burgfriedenssäule XIV)

D-2-61-000-12  
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Pulverturmstraße 41
(Standort)
Sog. Monischlösschen zweigeschossiger Walmdachbau mit Zwerchhaus und achtseitigem Dachreiter, erbaut 1738 von Hofmaurermeister Johann Georg Hirschstötter; mit Ausstattung;

Ehem. Kapelle, jetzt profaniert

D-2-61-000-598  
Schönbrunn 1
(Standort)
Ehem. Schloss Schönbrunn, jetzt Gast- und Tafernwirtschaft Obermeier stattlicher zweigeschossiger Bau mit Walmdach, im Kern wohl noch 2. Hälfte 17. Jh., Saal mit allegorischen Deckengemälden, nunmehr unterteilt, Fresken nur mehr fragmentarisch erhalten, ehem. Schlosskapelle, 18. Jh.; mit Ausstattung;

Gemauerte Einfriedung, teilweise mit Wandrücklagen und segmentbogigen Öffnungen;

Stadel, Ziegelbau mit Satteldach, 19. Jh.

D-2-61-000-604  
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Schönbrunner Straße
(Standort)
XIV. Burgfriedenssäule mit Tonwappen, bez. 1766, 1838, 1878; steht am Höhenweg des Hangleitenwaldes, oberhalb der Schönbrunner Straße

(Im offiziellen Flyer der Stadt Landshut: Standort 25; Burgfriedenssäule XII)

D-2-61-000-9  
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Schwedenfeldweg 1
(Standort)
Einsiedelei 1824, Kapelle mit Ausstattung und zugehörige ehem. Klause, verputzter erdgeschossiger Satteldachbau mit Kniestock, im Kern teilweise noch um 1824, 1985 durchgreifende bauliche Erneuerung D-2-61-000-605  
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Seethal 21
(Standort)
Bauernhaus Wohnhaus eines Dreiseithofes, zweigeschossiger Blockbau mit zwei Giebelschroten und Satteldach, Anfang 19. Jh. D-2-61-000-609  
Wildbachstraße 30
(Standort)
Kath. Kirche St. Michael tonnengewölbter Saalbau mit eingezogenem Chor und Westturm, um 1775; mit Ausstattung D-2-61-000-608  
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Wolfsbacher Weg 8
(Standort)
Bauernhaus erdgeschossiger Blockbau mit Kniestock und Satteldach, wohl noch 18. Jh. D-2-61-000-606  
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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Landshut-Schönbrunn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien