Liste der Baudenkmäler in Buch am Buchrain

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Buch am Buchrain zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Blick auf St. Martin und das ehemalige Schulhaus in Buch am Buchrain

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 8
(Standort)
Ehemaliger Wohnteil eines Hakenhofes zweigeschossiges Flachsatteldachbau mit Zwerchgiebel, Rauputzgliederung und erneuerter Bemalung, zweite Hälfte 19. Jahrhundert D-1-77-114-2
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Hauptstraße 10
(Standort)
Ehemaliger Pfarrhof dreigeschossiger Bau mit Walmdach und Krangaube, 1756/57;

Pfarrstadel, langgestreckter zweigeschossiger Satteldachbau zum Teil mit Bundwerk, vor Mitte 19. Jahrhundert (historischer Bestand reduziert)

D-1-77-114-3
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Hauptstraße 14
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Martin Saalbau mit eingezogenem Chor und Kirchturm mit Spindelhelm auf spätmittelalterlicher Grundlage, von Anton Kogler 1707 erneuert und von Johann Baptist Lethner 1760/2 überarbeitet; mit Ausstattung D-1-77-114-1
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Hauptstraße 15
(Standort)
Ehem. Schulhaus ein- und zweigeschossiger Walmdachbau mit Dachreiter, eingeschossiger Verbindungsbau mit Gemeindezimmer, Lehrerwohnhaus, eingeschossiger Mansardhalbwalmdachbau, Heimatstil, 1913 von Franz Xaver Huf D-1-77-114-10  
Abt. 5 Landshuter Bogen
(Standort)
Grenzstein der ehem. Herrschaft Burgrain Tuffstein, wohl vor 1614 D-1-77-114-11 BW

Haidberg

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
In Haidberg
(Standort)
Katholische Filialkirche Heilig Kreuz Saalbau mit Zwiebelturm, wohl von Anton Kogler, 1. Drittel 18. Jahrhundert; mit Ausstattung D-1-77-114-5
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Hammersdorf

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hammersdorf 1a
(Standort)
Ehemaliger Getreidekasten zweigeschossiger Satteldachbau in Blockbauweise mit Laubengang (bestes Beispiel im Landkreis), Mitte 16. Jahrhundert D-1-77-114-6
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Mühlholz, südlich der A94
(Standort)
Grenzstein der ehem. Herrschaft Burgrain Tuffsteinstele, vor 1614 D-1-77-114-12 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Herweg 2
(Standort)
Wohnteil eines Einfirsthofes eingeschossiger Massivbau mit tief heruntergezogenem Satteldach, 1. Hälfte 19. Jahrhundert; D-1-77-114-7
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Mitterbuch

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Mitterbuch 14
(Standort)
Parallelhof zweigeschossiges Wohnstallhaus mit Satteldach, 18./19. Jahrhundert;

Stattlicher Riegel-Bundwerkstadel, 18./19. Jahrhundert

D-1-77-114-8
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Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Buch am Buchrain
Pemmeringer Straße 30
(Standort)
Wohnstallhaus eines Hakenhofes zweigeschossiger Satteldachbau mit Traufbundwerk und Rauputzverzierung, um 1840 D-1-77-114-4
Wikidata
 

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Buch am Buchrain – Sammlung von Bildern