Lex Aelia Sentia
Die Lex Aelia Sentia war ein frühklassisches, 4 n. Chr. im antiken Rom erlassenes Gesetz. Es wurde vom concilium plebis auf Hinwirken durch Kaiser Augustus verabschiedet und brachte gemeinsam mit der fünf Jahre früher verabschiedeten Lex Fufia Caninia verschiedene Beschränkungen für Freilassungen von Sklaven (manumissio).
Ihr Inhalt ist vor allem durch die Institutionen des Gaius überliefert. So beschränkte sie den Bürgerrechtserwerb Freigelassener und erklärte bösgläubige Freilassungen für nichtig. Mit der Lex Aelia Sentia wurde zudem die so genannte accusatio ingrati liberti eingeführt, eine sonst nicht näher bekannte Form der Anklage von Freilassern gegen ihre ehemaligen Sklaven.
Quellen
Bearbeiten- Gaius, Institutiones 1, 13. 37–40
Literatur
Bearbeiten- Adolf Berger: Encyclopedic Dictionary of Roman Law. Band 43. American Philosophical Society, Philadelphia 1953, S. 547.
- Thomas Finkenauer (Hrsg.): Sklaverei und Freilassung im römischen Recht: Symposium für Hans Josef Wieling zum 70. Geburtstag, Springer-Verlag 2007, ISBN 978-35-4036-955-4, S. 100 f.
- William Smith: Lex Aelia Sentia. In: ders. (Hrsg.): A Dictionary of Greek and Roman Antiquities. John Murray, London 1875, S. 684.