Landespflegerat
Ein Landespflegerat ist eine Landesarbeitsgemeinschaft von Pflegeberufs- und Hebammenverbänden und Ansprechpartner für landesspezifische Belange des Pflegewesens. Ziel sind der Austausch der Mitgliedsverbände sowie eine gemeinsame Positionierung zu gesundheits- und pflegeberufspolitischen Themen in Politik und Öffentlichkeit.[1]
Zurzeit bestehen in Deutschland 13 Landespflegeräte. Sie arbeiten mit dem Deutschen Pflegerat zusammen.
Einzelnachweise Bearbeiten
- ↑ Deutscher Pflegerat: Landespflegeräte. ( des vom 26. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 25. März 2016.