Der Rat der Hansestadt Lübeck im Jahr 1738. Im Jahr 1738 war der Lübecker Rat unterbesetzt. Trotz der Neubesetzung von drei Ratsherrenstellen blieben vier unbesetzt, obwohl 1738 keine Abgänge zu verzeichnen waren. Die Bürgerschaft der Stadt erzwang im Folgejahr 1739 die Ergänzungswahl des Rates auf die verfassungsrechtlich seit dem Bürgerrezess von 1669 vorgeschriebene Anzahl von Ratsherren, nachdem der Rat selbst diese über einen längeren Zeitraum unterlassen hatte.

Bürgermeister Bearbeiten

Syndicus Bearbeiten

Ratsherren Bearbeiten

Ratssekretäre Bearbeiten

Als Leiter der Kanzlei des Rates keine Ratsmitglieder, aber der Vollständigkeit halber als Akteure mit aufgeführt.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten