Als Oberbegriff umfasst kollektivrechtliche Vereinbarung alle zwischen Tarifvertragsparteien oder Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. Im Einzelnen sind diese

Kollektivrechtliche Vereinbarungen unterliegen den Maßgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

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