Klapptür bezeichnet ein an einer horizontalen Achse befestigtes Türblatt.

Eine Klapptür kann oben oder unten angeschlagen sein, anders als bei dem verbreitetsten Türentyp, der Schwenktür mit seitlicher, horizontaler Achse. Sie öffnet nach außen oder nach innen. Mittels (durch das Eigengewicht ausgelöstes) Niederfallen bzw. Aufheben wird der Zugang bzw. Zugriff zu etwas erschlossen. Klapptüren sind Spezialmechanismen, die je nach Ausführung für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können.

Siehe auch

Bearbeiten