Kirchhalde

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Die Kirchhalde ist ein am 27. Februar 1998 vom Regierungspräsidium Tübingen durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Langenenslingen.

Naturschutzgebiet „Kirchhalde“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Langenenslingen, Landkreis Biberach, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 8 ha
Kennung 4.286
WDPA-ID 318655
Geographische Lage 48° 10′ N, 9° 19′ OKoordinaten: 48° 10′ 6″ N, 9° 19′ 29″ O
Kirchhalde (Baden-Württemberg)
Kirchhalde (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 27. Februar 1998
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Lage Bearbeiten

Das Gebiet befindet sich ca. 250 m östlich des Ortsteils Emerfeld im Warmtal. Das Gebiet gehört zum Naturraum der Mittlere Flächenalb.

Schutzzweck Bearbeiten

Der Schutzzweck ist laut Verordnung „die Erhaltung der landschaftstypischen und kulturhistorisch bedeutsamen Wacholderheiden und Kalkmagerweiden als prägendes Landschaftselement auf dem ‑ mit Ausnahme des dorfnahen Wirtschaftsgrünlandes ‑ einzigen nicht mehr bewaldeten Hang im Warmtal.“[1]

Landschaftscharakter Bearbeiten

Das Gebiet konnte sich im Gegensatz zu anderen Hängen des Warmtals seinen Heidecharakter bis heute bewahren. Es wird von einem mit einzelnen Gebüschen und Bäumen strukturierten Halbmagerrasen dominiert. Im Norden befinden sich einzelne Waldflächen. Stellenweise finden sich auch Relikte früherer Nutzungsformen, wie einzelne Streuobstbäume und eine Terrassierung aus einem früheren Weinbauversuch.

Zusammenhängende Schutzgebiete Bearbeiten

Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets Glastal, Großer Buchwald und Tautschbuch und wird vom Landschaftsschutzgebiet Riedlinger Alb umschlossen.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. Thorbecke, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7995-5175-5.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Naturschutzgebiet Kirchhalde – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Kirchhalde« vom 27. Februar 1998. Abgerufen am 26. Januar 2021.