Julius Stumpf

sudetendeutscher Kommunalpolitiker

Julius Stumpf (* 10. Juli 1889 in Asch, Österreich-Ungarn; † 1985) war ein sudetendeutscher Lehrer und Kommunalpolitiker (SdP, NSDAP).

Leben und Wirken Bearbeiten

Stumpf besuchte nach dem Schulabschluss eine evangelische Lehrerbildungsanstalt und war dann ab 1908 als Lehrer an der Bürgerschule in Bodenbach an der Elbe, Steinschönau und Wernstadt tätig.

Er war seit 1930 Stadtrat und wurde nach dem Einmarsch der deutschen Truppen und der Besetzung der deutschbesiedelten Grenzregionen der Tschechoslowakei, der die Bildung des deutschen Reichsgaus Sudetenland folgte, für die SdP als Nachfolger von Anton Kreißl zum Bürgermeister der Stadt Bodenbach im Regierungsbezirk Aussig gewählt. Die Stadt hatte damals über 20.000 Einwohner.[1] Außerdem war er Direktionsvorsitzender der Bodenbacher Sparkasse.[2]

Zum 1. November 1938 wurde er Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 6.814.151), für die er auch als Redner tätig war.

Als am 1. Oktober 1942 die Städte Bodenbach und Tetschen mit der Gemeinde Altstadt zur neuen Stadt Tetschen-Bodenbach vereinigt wurden, wechselte Stumpf als Regierungskommissar und kommissarischer Bürgermeister nach Pardubitz im Protektorat Böhmen und Mähren, wo er bis gegen Ende des Zweiten Weltkrieges im Amt blieb.

Später erwarb er sich u. a. Verdienste um den Aufbau der Heimatgemeinschaft Tetschen-Bodenbach.

Publikationen Bearbeiten

  • Der Kreis Tetschen-Bodenbach. In: Heimatkreis Tetschen-Bodenbach. Ein Buch der Erinnerung, Heimatverband Kreis Tetschen-Bodenbach e. V., 1969, s. 7 ff.

Literatur Bearbeiten

  • Volker Zimmermann: Die Sudetendeutschen im NS-Staat. Politik und Stimmung der Bevölkerung im Reichsgau Sudetenland (1938–1945). Klartext, 1999.
  • Julius Stumpf gestorben. In: Mitteilungen des Sudetendeutschen Archivs. 1985., S. 54ff.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Warnack (Hrsg.): Taschenbuch für Verwaltungsbeamte, 57. Jahrgang, Carl Heymanns Verlag, Berlin, 1940, S. 329.
  2. Compass. Finanzielles Jahrbuch, 1940, S. 1187.