Johannes von Deher

Bischof des Bistums Lebus (1443–1455)

Johannes von Deher (auch Johann VII. von Lebus; Johann von Thier; † 28. Juli 1455) war Bischof von Lebus von 1443 bis 1455.

Leben Bearbeiten

 
Zeichnung (1885) des verschollenen Epitaphs im Fürstenwalder Dom

Seine Herkunft ist unbekannt.[1]

1428 wurde Johannes als Lizenziat (Lehrbefugter) des Rechts bezeichnet in einer Bewerbung um eine Domherrenstelle in Lebus. 1430 war er auch Lizentiat des Kirchenrechts und Kanoniker in Passau.

1431 wurde Johannes erstmals als Domherr in Meißen erwähnt. 1535 reiste er im Auftrag des sächsischen Kurfürsten Friedrich zum Konzil nach Basel. Dabei wurde er als Doktor der beiden Rechte und Archidiakon der Niederlausitz bezeichnet. 1438 war Johannes Domherr in Bautzen.

1443 oder 1444 wurde er zum Bischof von Lebus ernannt. Am 17. März 1444 wurde er erstmals als solcher in einer Urkunde bezeichnet. 1446 erhielt Johann von Lebus vom Papst den Auftrag, die Domstifte in Brandenburg und Havelberg zu visitieren, und die Beschwerden des brandenburgischen Kurfürsten über mangelnde Einhaltung der Ordensregeln zu überprüfen. In jenem Jahr legte er den Grundstein für einen Umbau des Fürstenwalder Doms, den er bereits ein Jahr später wieder weihen konnte. In diesem Jahr vermittelte Johann zwischen dem Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg und Herzog Joachim von Stettin.

1452 sandte ihn Kurfürst Friedrich zum Hochmeister des Deutschen Ordens nach Königsberg in Preußen. Johannes von Deher starb am 8. Juli 1455 und wurde im Fürstenwalder Dom bestattet. Eine bronzene Grabplatte war im 19. Jahrhundert dort noch vorhanden.[2]

Literatur Bearbeiten

  • Siegmund Wilhelm Wohlbrück: Geschichte des ehemaligen Bisthums Lebus und des Landes dieses Nahmens. Band 2. Berlin 1829. S. 149–152
  • Hermann Kinne (Bearb.): Das (exemte) Bistum Meissen 1. Das Kollegiatstift St. Petri zu Bautzen von der Gründung bis 1569. (= Germania Sacra. Dritte Folge 7: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg), Berlin 2014. S. 564f.
  • Suse Andresen: In fürstlichem Auftrag: Die gelehrten Räte der Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern im 15. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017. S. 633

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Wohlbrück verweist auf die schlesische Adelsfamilie von Deher, worin ihm die meisten späteren Autoren folgen, allerdings gibt es für eine solche Herkunft keinerlei schriftliche Hinweise und auch die Wappen der Familie und des Bischofs unterscheiden sich grundsätzlich, wie Wohlbrück selbst zu bedenken gibt. Eine solche Herkunft ist also möglich, aber nicht sicher.
  2. Rudolf Bergau: Inventar der Bau- und Kunst-Denkmäler in der Provinz Brandenburg. Voss, Berlin 1885. S. 370–372 mit Abbildung
VorgängerAmtNachfolger
Konrad KronBischof von Lebus
1443–1455
Friedrich Sesselmann