Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

zentrale Einrichtung der deutschen Bundesländer

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP; englisch: Institute for Medical and Pharmaceutical Proficiency Assessment; seit 2016 auch bezeichnet als „German National Institute for state examinations in Medicine, Pharmacy, and Psychotherapy“) ist eine zentrale Einrichtung der deutschen Bundesländer mit Sitz in Mainz. Das Institut wurde 1972 als „Institut für medizinische Prüfungsfragen“ (IMP) gegründet[1] und hat die Rechtsform einer „Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts“. Rechtsgrundlage ist das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970.[2][3]

Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
— IMPP —

Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen
Logo des Instituts seit 2018
Staatliche Ebene Land (Rheinland-Pfalz = Sitzland)
Rechtsform Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Geschäftsbereich Bundesweite schriftliche Staatsexamensprüfungen in den Studiengängen Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin
Aufsichtsbehörde Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Gründung 1972 (Rechtsgrundlage 1970)
Hauptsitz Mainz
Direktor Jan Carl Becker (seit 2022)
Netzauftritt www.impp.de

Aufgaben des Instituts Bearbeiten

Die Entwicklung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) beginnt mit seiner Gründung, zunächst nur als „Institut für medizinische Prüfungsfragen“ (IMP), im Jahre 1972. Diese basierte auf der Approbationsordnung für Ärzte von 1970.[4] Seitdem wurden neue Aufgabenbereiche geschaffen, und das Institut wuchs zunächst um die Abteilung Pharmazie (1975) und die Fachgruppe Psychotherapie (1999). 1974 wurde die erste schriftliche Staatsprüfung in Medizin durchgeführt, 1976 in Pharmazie[5] und 2002 in Psychotherapie.[6]

Hinter der Gründung des IMPP stand die Absicht, die Prüfungspraxis in den mündlichen Staatsexamina (in Berufen des Gesundheitswesens) zu objektivieren. Seine Aufgabe ist die Erstellung und Auswertung der schriftlichen Teile der Staatsexamina, zunächst nur für die Studiengänge Medizin und Pharmazie. Es sind für die schriftlichen Prüfungen gemeinsam mit den Landesprüfungsämtern (LPÄ) bundeseinheitliche Termine festzulegen, in denen jeweils allen Prüflingen dieselben Prüfungsfragen zu stellen sind.

Zudem erstellt das IMPP die sogenannten Gegenstandskataloge (d. h. die Zusammenstellung der Prüfungsgegenstände, auf die sich die schriftlichen Prüfungen beziehen können), die den von den Studierenden zur Prüfung zu erlernenden Stoffumfang gliedern und beschreiben. Gemäß den Approbationsordnungen (ApprO bzw. AppO) für Ärzte (ÄApprO[7]) bzw. für Apotheker (AAppO[8]) müssen die schriftlichen Prüfungen in Medizin und Pharmazie aus Antwort-Wahl-Aufgaben (Multiple Choice) mit fünf Antwortmöglichkeiten bestehen. Mit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes[9] im Jahre 1999 ist das IMPP auch für die Prüfungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zuständig, die auch andere Aufgabentypen beinhalten (z. B. Freitext-Aufgaben). Das Aufgabengebiet des IMPP wurde entsprechend der „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO[10])“ vom 8. Juli 2019 zudem um eine Prüfung im Fach Zahnmedizin erweitert.

Aufgrund einer Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte, ihres Inkrafttretens im Jahr 2002[11] und des damit verbundenen Wegfalls des (alten) Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung hatte das IMPP einen Teil seiner gesetzlich geregelten Aufgaben eingebüßt.[4] Zugleich wurde ihm jedoch die Möglichkeit eröffnet, mit den Ausbildungsstätten bei der Abhaltung der neu eingeführten universitären Leistungsnachweise zu kooperieren. Allerdings musste das am IMPP für die Kooperation mit den entsprechenden Fakultäten entwickelte und funktionsfähige Verfahren „SpidMed“ (aufgrund von auferlegten Sparmaßnahmen[12]) noch vor einer vollständigen Implementierung wieder eingestellt werden.[13][14] Der danach an der Universität Heidelberg begründete Prüfungsverbund „UCAN“,[15][16] über den in ähnlicher Weise wie mit SpidMed universitäre Prüfungen organisiert werden können, basierte auf einem analogen Konzept. Das IMPP war insbesondere von Anfang 2017 bis 2023 Kooperationspartner des Heidelberger Instituts (Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH) in Bezug auf die schrittweise Weiterentwicklung des dort etablierten Item-Management-Systems, war während dieser Zeit Mitglied im UCAN-Prüfungsverbund,[17][18] entwickelte aber in ein eigenes und seinen im Staatsvertrag und den Approbationsordnungen festgelegten Aufgaben angepasstes Verwaltungssystem für die bundesweiten Prüfungen.

Neben der Generierung von Prüfungsaufgaben und Zusammenstellung ausgewogener Prüfungen und deren technischer Auswertung gehören die Weiterentwicklung der „Gegenstandskataloge“ und die Koordinierung der bundesweit einheitlichen Prüfungstermine[19] mit den Landesprüfungsämtern laut „Staatsvertrag“ zu den zentralen Aufgaben des IMPP.[3] Und auch wenn Verfahrensoptimierungen und punktuelle Neuorientierungen in der Historie phasenweise eine große Rolle gespielt haben und auch künftig spielen werden, so ist doch die Sicherstellung inhaltlich fundierter Staatsexamensprüfungen in den akademischen Gesundheitsberufen seit jeher Auftrag und primäre Aufgabe und das Rückgrat der Institution.[7]

Prüfungsaufgaben und Staatsexamensprüfungen Bearbeiten

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird das IMPP von einer Vielzahl von Hochschullehrern unterstützt, die es auf Vorschlag von wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder (medizinischen) Fakultäten zu Sachverständigen beruft.[20] Die Sachverständigen der jeweiligen Sachverständigen-Kommissionen reichen Entwürfe für Prüfungsaufgaben ein, die von den Mitarbeitern des IMPP inhaltlich überprüft, ergänzt und optimiert werden.[21] Zudem überprüfen die Sachverständigen vor deren Einsatz die Prüfungsfragen-Auswahlen für Examina in Bezug auf Ausgewogenheit und Schwierigkeitsgrad. Neu erstellte Prüfungen enthalten neben neuen Aufgaben auch geringe Anteile solcher bereits eingesetzter Fragen, die beispielsweise eine gute „Trennschärfe“ aufweisen und sich als besonders geeignet erwiesen hatten. Die Prüfungen finden an allen Prüfungsorten (bundesweit, siehe Abb. „Netzwerk“) simultan statt. Prüfungskandidaten erhalten zur Prüfung seit jeher je ein Prüfungsheft und einen Antwortbeleg. Die Antwortbelege werden im IMPP zentral ausgewertet. Das IMPP wertet alle Prüfungsergebnisse statistisch aus.[22]

Aufgrund einer „gleitenden“ Bestehensregel bestimmen sich die Bestehensgrenzen anhand der Leistungen der jeweiligen Prüfungskohorte, sodass die Misserfolgsquoten in den schriftlichen Examina nur in engen Grenzen variieren.

Es besteht für das IMPP die Möglichkeit, einzelne Prüfungsaufgaben, die sich als fehlerhaft erwiesen haben, nachträglich aus der Wertung zu nehmen („Eliminierung“), wobei ein so genannter Nachteilsausgleich berücksichtigt wird.[23] Die Entfernung von Aufgaben aus der Wertung erfolgt ausschließlich nach inhaltlichen Gesichtspunkten und orientiert sich nicht an den statistischen Kennwerten der in den Prüfungen eingesetzten Aufgaben.

Prüfungsaufgaben und Prüfungen wurden bislang zu didaktischen Zwecken nach Einsatz in Examina zugänglich gemacht und sind für die Studierenden als Original-Prüfungshefte oder auch in Buchform (von verschiedenen Herausgebern) verfügbar.[24] Für Pharmazie-Studierende ist zudem seit mehreren Jahrzehnten eine elektronische Sammlung kostenfrei verfügbar.[25]

Zum Jahresende 2024 werden zwar die bis dahin bereits veröffentlichten Prüfungsaufgaben weiterhin zugänglich sein, allerdings wird die Lizenzierung für kommerzielle Verlage vom IMPP nicht weitergeführt, und die Prüfungsaufgaben werden nach 2024 nicht mehr veröffentlicht werden.[26][27][28]

Das bundesweite Prüfungsnetzwerk Bearbeiten

 
Netzwerk für simultane bundesweite schriftliche (Staats-)Prüfungen in Heilberufen (Medizin, Pharmazie, Psychotherapie): IMPP Mainz (blau), Gesundheitsministerien der Länder (rot), Prüfungsorte (blaugrau) [Daten von 2018]. Lokalisation der zuständigen (Landes-)Prüfungsämter (LPÄ, grün): Stuttgart (BW[29]); München, Regensburg, Erlangen-Nürnberg, Würzburg (BY); Berlin (BE); Potsdam (BB); Bremen (HB); Hamburg (HH); Wiesbaden (HE); Rostock (MV); Hannover (NI); Düsseldorf (NW); Mainz (RP); Saarbrücken (SL); Dresden (SN); Halle/S. (ST); Neumünster (SH); Weimar (TH)[29]

Das Prüfungsnetzwerk, dessen Zentrum das IMPP darstellt und das u. a. für die Durchführung der bundesweiten simultanen schriftlichen Staatsexamensprüfungen verantwortlich ist, unterliegt einer ständigen Veränderung und Weiterentwicklung. Das IMPP kooperiert bundesweit mit 17 Landesprüfungsämtern für Heilberufe,[30][31] es gibt ca. 52 Prüfungsorte für die halbjährlichen Prüfungstermine. Die Anzahl der Prüfungskandidaten und -kandidatinnen („Meldezahlen“) schwankt in einem gewissen Rahmen, u. a. weil Wiederholungsprüfungen hinzukommen. Um einen quantitativen Einblick zu geben, lassen sich exemplarisch Durchschnittszahlen zu den Prüfungen heranziehen (hier aus den Jahren 2016/2017, Prüfungen in den Fächern Medizin, Pharmazie und Psychotherapie): Pro Jahr wurden 40 verschiedene Prüfungshefte erstellt (in einer Gesamtauflage von 90.000 produzierten Heften), in denen in Summe 2320 Prüfungsaufgaben[32][33][34] enthalten waren. Nach Prüfungsdurchführung wurden insgesamt ca. 100 000 Antwortbelege ausgewertet, die Anzahl der verarbeiteten Antworten lag im zweistelligen Millionenbereich.

An den Universitäten Heidelberg und Tübingen wurden in den Staatexamensstudiengängen Pharmazie alternative Prüfungsverfahren eingeführt (gemäß § 8 (2) AAppO[35]). Bei dem in Tübingen etablierten alternativen Verfahren setzt sich beispielsweise die Gesamtnote für den Ersten Abschnitt[36] aus den Teilnoten des Grundstudiums zusammen, hinzu kommt eine mündliche „Modulprüfung“, die das Modul Pharmazeutische Chemie im Grundstudium abschließt.

Institutsstruktur Bearbeiten

Die Leitung des Instituts obliegt dem jeweiligen Direktor. Fachliche Arbeiten obliegen den zuständigen Fachbereichen (bis 2007 als „Abteilungen“ bezeichnet), in denen wissenschaftliche Referenten die Detailarbeit leisten und die jeweils von Fachbereichsleitern (z. T. mit Referentenfunktion) geführt werden.[37] Derzeit gibt es am IMPP sechs Fachbereiche, davon vier wissenschaftliche Fachbereiche, die für die Inhalte der Prüfungen und die Weiterentwicklung der Gegenstandskataloge zuständig sind [(1) Medizin, (2) Pharmazie, (3) Psychotherapie und (4) Zahnmedizin], und zwei mit allgemeinen, administrativen, juristischen bzw. die wissenschaftlichen und technisch-logistischen Arbeiten unterstützenden Funktionen [(5) Prüfungswesen und Informationstechnologie und (6) Zentrale Dienste].

Die Organisationseinheiten unterlagen seit Gründung der Institution einer kontinuierlichen Entwicklung und Optimierung. So wurden nach Vorgaben des Landesrechnungshofs RP[29] (RH RP) zur Effizienzsteigerung sowohl für Medizin als auch für Pharmazie die jeweiligen Abteilungen für Ausbildungsforschung geschlossen (ca. 1985) und die damit assoziierten Planstellen gestrichen. Nach der RH-Prüfung 2007/8 wurden aufgrund der Vorgaben des RH aus den Medizin- und Pharmazie-Abteilungen und der Psychotherapie-Fachgruppe die sog. Fachbereiche.[38]

Organe Bearbeiten

Organe des Instituts sind (1) der Verwaltungsrat und (2) der Leiter des Instituts (Direktor).[3] Dem Verwaltungsrat gehört je ein Vertreter der beteiligten Bundesländer an, der von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Minister (Senator) bestimmt wird. Je einen weiteren Vertreter benennen die für das Finanzwesen und das Hochschulwesen/Gesundheitswesen zuständigen Minister des Landes Rheinland-Pfalz („Sitzland“).[3] Die Verwaltungsratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, dessen Amtszeit 2 Jahre beträgt.[39] Sie wählen auch den Direktor (2/3-Mehrheit erforderlich), dessen reguläre Amtszeit 6 Jahre beträgt (Beamtenverhältnis auf Zeit).[3] Eine Wiederwahl ist jeweils möglich.[39]

Leitung Bearbeiten

Leiter bzw. Direktoren des IMPP waren seit seiner Gründung im Jahre 1972

  • Hans-Joachim Krämer[40][41] (1972–1988),
  • Walter Thürk (1988–1994),
  • Günther Boelcke[42] (1994–2000),
  • Wolfgang Baier (kommissarisch 2000–2001),
  • Jürgen Neuser[43][37][44] (2001–2013),
  • Hilde Spahn-Langguth[45] (kommissarisch 4/2013),
  • Birgitta Kütting[46] (2013–2016, seit ihrem Dienstantritt 2013 Ständige Vertretung des Direktors) und
  • Jana Jünger[47][48][49] (2016–2021/22).

Jünger wurde 2021 vorläufig suspendiert (ohne Stellungnahme des IMPP).[50] Ab April 2022 war Jünger nicht mehr als Direktorin des IMPP aufgeführt.[51]

Rechtsaufsicht Bearbeiten

Die Rechtsaufsicht über das IMPP übt das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz aus[52] (zunächst das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz,[53] derzeit das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz[3]).

Kritiken Bearbeiten

Bereits seit 1980 geriet die Messmethodik des IMPP in die Kritik,[54][55] danach (außer für Abteilung III (Pharmazie)) auch dessen Organisationsstruktur.[13][53]

2007 warfen Kritiker dem IMPP und seinen Sachverständigenkommissionen vor, den sinnvollen Prüfungsstoff für verschiedene Teile der Staatsexamina „ausgereizt“ zu haben und Fragen zu entwerfen, die nicht mehr dem Ausbildungsziel entsprächen.[56]

In der Zeit von 2016 bis 2021 (d. h., in der Amtszeit von Direktorin Jünger) hatten sich die Noten im 2. Staatsexamen Medizin signifikant verschlechtert.[57] So war z. B. der Anteil der Note „sehr gut“ an allen Ergebnissen von 17 % (Herbst 2015) auf 0,1 % (Frühjahr 2020) gesunken.[58] Dies entspricht einer Verringerung um mehr als 99 %.

Kritisch zu sehen ist auch das immer schlechtere Abschneiden von ausländischen Studierenden im zweiten medizinischen Staatsexamen. Im Herbst 2021 lag die Durchfallquote bei ausländischen Studierenden beispielsweise bei 16 %, während sie bei deutschen Studierenden bei 2,5 % lag.[59] Die komplexe (rechtssichere) sprachliche Gestaltung der Prüfungsaufgaben kann eine mögliche Ursache sein. Allerdings können auch andere Faktoren eine Rolle spielen, statistische Analysen zu einer Abhängigkeit der Examensergebnisse von beispielsweise der Abiturnote ergaben eine deutliche Korrelation.[60]

Für alle Gegenstandkataloge waren bis 12/2019 inhaltliche Updates bzw. Neustrukturierungen durchgeführt worden, die als Basis für die Kompetenzorientierung dienen. U.a. die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) kritisierten Ende 2019 das IMPP für die (vor-)schnelle Veröffentlichung von neu überarbeiteten Gegenstandskatalogen für das zweite Staatsexamen in Medizin und für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung[61], da sie ohne ausreichende Einbeziehung der Fachschaften erfolgte. Sie forderten eine aktivere Einbeziehung der Fachschaften in die Überarbeitungsprozesse und eine angemessene Übergangszeit, bevor neu in die Prüfungsstofflisten und Kompetenz-basierten Gegenstandskataloge[62][63] aufgenommene Inhalte in Prüfungen Eingang finden.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Entwicklung des IMPPs, abgerufen am 24. Februar 2019.
  2. Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (Staatsvertrag). C. H. Beck, abgerufen am 11. Juli 2022.
  3. a b c d e f Landesrecht Rheinland-Pfalz. In: landesrecht.rlp.de. Abgerufen am 1. September 2022.
  4. a b Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970. (PDF) In: SGBl. 1 5.1458. Universität Mainz, abgerufen am 26. August 2022.
  5. Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 2. Oktober 2022.
  6. Klaus Mayer, Dietmar Neumann, Jürgen Neuser: Schriftliche Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz. In: Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie. Band 32, Nr. 2, 1. April 2003, ISSN 1616-3443, S. 144–150, doi:10.1026/0084-5345.32.2.144.
  7. a b Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002) – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  8. Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  9. Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG). In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  10. Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO). In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  11. ÄApprO 2002 – Approbationsordnung für Ärzte. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 2. September 2022.
  12. JuraMagazin „Forschung“. Abgerufen am 31. Dezember 2022.
  13. a b Drucksache 15/4200, Nr. 10, 2.2.4. (PDF) In: Dokumente. Landtag RLP, 8. Februar 2010, abgerufen am 26. August 2022.
  14. Alexander Mandel, Alexander Hörnlein, Marianus Ifland, Edeltraud Lüneburg, Jürgen Deckert, Frank Puppe: Aufwandsanalyse für computerunterstützte Multiple-Choice Papierklausuren. In: GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung. Band 28, Nr. 4, 15. November 2011, ISSN 1860-3572, S. Doc55, doi:10.3205/zma000767 (egms.de [abgerufen am 31. Dezember 2022]).
  15. Jana Jünger, Konstantin Brass: UCAN-Bericht 2006–2016. (PDF) In: cares.institute. 2016, abgerufen am 2. September 2022.
  16. Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH. Abgerufen am 15. Januar 2023.
  17. Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) | UCAN ASSESS. Abgerufen am 31. August 2022.
  18. Öffentliche Ausschreibung Mainz 2016 Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem wissenschaftlichen Netzwerk und Nutzung seiner Fachanwendungslandschaft für das Prüfungswesen. 2016-12-24. Abgerufen am 2. September 2022.
  19. Prüfungstermine. In: impp.de. Abgerufen am 2. September 2022.
  20. Richtlinien für die Kommissionen und Beiräte beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. In: https://impp.de/. IMPP, 19. März 2022, abgerufen am 22. August 2022.
  21. Arbeiten beim IMPP: So entstehen die Fragen fürs medizinische Staatsexamen. In: Deutsches Ärzteblatt. (aerzteblatt.de [abgerufen am 8. März 2024]).
  22. Ergebnisberichte. In: impp.de. Abgerufen am 26. August 2022.
  23. Praktische Hinweise. In: impp.de. Abgerufen am 26. August 2022.
  24. Keine Veröffentlichung von Altfragen mehr? In: Medi-Learn-Foren. 27. Juni 2005, abgerufen am 25. März 2024.
  25. 1. Staatsexamen Pharmazie? – Keine Bange (Neue Ratiopharm CD zur Prüfungsvorbereitung). In: Deutsche Apotheker Zeitung. 22. Juli 2010, abgerufen am 14. Februar 2024.
  26. IMPP beendet kommerzielle Lizenzierung von Prüfungsfragen. (PDF) 26. Januar 2024, abgerufen am 25. März 2024.
  27. Erstes Staatsexamen: Ab 2025 keine aktuellen IMPP-Fragen mehr zum Üben. In: pharmazeutische-zeitung.de. Abgerufen am 25. März 2024.
  28. IMPP beendet kommerzielle Lizensierung von Prüfungsaufgaben. In: Medi-Learn-Foren. 26. Januar 2024, abgerufen am 25. März 2024.
  29. a b c Abkürzungen für Deutschland und seine Bundesländer. Abgerufen am 1. Mai 2024.
  30. Akademische Gesundheitsberufe. Abgerufen am 9. September 2023.
  31. Landesprüfungsämter Medizin. Abgerufen am 9. September 2023.
  32. ÄApprO 2002 – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. August 2023.
  33. AAppO – Approbationsordnung für Apotheker. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 27. November 2023.
  34. PsychThG – Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. August 2023.
  35. § 8 AAppO – Einzelnorm. Abgerufen am 15. Dezember 2023.
  36. Hilde Spahn-Langguth: Gliederung des Pharmaziestudiums. In: https://www.impp.de/start.html. 2019, abgerufen am 14. Dezember 2023.
  37. a b Jürgen Neuser: Auszeichnung für den IMPP-Chef. In: Deutsches Ärzteblatt. 1. Juli 2011 (aerzteblatt.de).
  38. Auszug aus dem Jahresbericht 2010: Nr. 10 Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. (PDF) Rechnungshof Rheinland-Pfalz, abgerufen am 31. März 2024.
  39. a b Gewählt. In: Deutsches Ärzteblatt. 21. Januar 2005 (aerzteblatt.de [abgerufen am 13. März 2024]).
  40. Zweite Auslese. In: Der Spiegel. Nr. 17, 1981 (online).
  41. Hans-Joachim Kraemer. In: Der Spiegel. Nr. 23, 1981 (online).
  42. Gewählt. In: Deutsches Ärzteblatt. 6. April 2001 (aerzteblatt.de).
  43. Jürgen Neuser. Research Gate Corporation, abgerufen am 20. Juli 2022.
  44. Polgar-Stuewe: Cologne Consensus Conference 2016 Interdisziplinäre Fortbildung: Ärzte wünschen mehr Entscheidungsfreiheit bei CME. In: polgar-stuewe.de. 2. Oktober 2016, abgerufen am 31. März 2024.
  45. hilde spahn. In: researchgate. ResearchGate Corporation, 19. Juli 2012, abgerufen am 19. Juli 2022 (englisch).
  46. Birgitta Kütting › Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin. In: Friedrich-Alexander-Universität FAU – Medizinische Fakultät. Abgerufen am 19. Juli 2022.
  47. Jana Jünger, Konstantin Brass: UCAN-Bericht 2006–2016: 10 Jahre medizinisches Prüfen im Verbund. (PDF) UCAN Assess bzw. Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH (CARES Institute), 2016, abgerufen am 10. Dezember 2023.
  48. Hans-Christoph Friederich, Jana Jünger, Martin Fischer, Roman Duelli: Kontakt_Leitung MME Heidelberg. Abgerufen am 20. März 2024.
  49. Jana Jünger, Martin Fischer, Roman Duelli, Reinhard Putz, Franz Resch: Konzeption, Implementierung und Evaluation eines interfakultären Master of Medical Education Programms. In: ResearchGate. Zeitschrift für Evidenz Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 102(10), Dezember 2008, abgerufen am 25. März 2024.
  50. IMPP-Direktorin Jünger offenbar vorläufig suspendiert. In: Deutsches Ärzteblatt. 6. Juli 2021 (aerzteblatt.de [abgerufen am 19. Juli 2021]).
  51. Direktion. In: impp.de. Abgerufen am 21. Mai 2022.
  52. Landesrecht Rheinland-Pfalz. Abgerufen am 28. März 2024.
  53. a b Jahresbericht 2010. (PDF) In: Frag den Staat. RH Rheinland-Pfalz, 2010, abgerufen am 25. August 2022.
  54. H. Kuni, P. Becker: Multiple Choice als Numerus clausus. In: Der Arzt im Krankenhaus, zehnteilige Reihe, 1980, S. 194–200, 292–295, 345–358, 406–409, 475–478, 522–526, 590–595, 665–670, 758–766 (1981) 100–104.
  55. Fügt sich. In: Der Spiegel. Nr. 17, 1985 (online).
  56. Birgit Hibbeler: Medizinstudium: „Hammerexamen“ in der Kritik. Deutsches Ärzteblatt 2007, 104(7), S. A-390 / B-346 / C-334.
  57. Ergebnisberichte Medizin. In: impp.de. Abgerufen am 26. August 2022.
  58. Andriko Palmowski: Entwicklung der Ergebnisse des zweiten und dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung („M2“ Und „M3“) In Deutschland. In: Das Gesundheitswesen. 7. Januar 2021, ISSN 0941-3790, S. a–1306–0335, doi:10.1055/a-1306-0335 (thieme-connect.de [abgerufen am 19. Juli 2021]).
  59. Ergebnisberichte Medizin. In: impp.de. Abgerufen am 6. September 2022.
  60. Andreas Braun, Hilde Spahn-Langguth, Nikola Winter, Hossein Shahla: Bundesweite MC-Prüfungen nach dem ersten Ausbildungsabschnitt von Pharmazeuten: Sind die Leistungsniveaus der verschiedenen Standorte vergleichbar? 2017, doi:10.13140/RG.2.2.12303.89767 (rgdoi.net [abgerufen am 4. Februar 2023]).
  61. Neuer IMPP-Gegenstandskatalog: Ergebnis okay, Vorgehen fragwürdig. In: pharmazeutische-zeitung.de. Abgerufen am 1. April 2024.
  62. Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier „Apotheke 2030“. (PDF) In: ABDA. Bundesapothekerkammer, 2017, abgerufen am 27. November 2023.
  63. Nationale kompetenzbasierte Lernzielkataloge (NKLM, NKLZ) – aus den Fakultäten und für die Fakultäten. Medizinischer Fakultätentag, mft, abgerufen am 27. November 2023.