Der Terminus Havariegeld (im HGB bis 1. Januar 2008 Havereigeld[1]) bezeichnet die Kosten, die durch eine Havarie, also einen Schiffsunfall oder einen Seeschaden, der Reederei bzw. deren Versicherung entstehen.

Erweiterung Bearbeiten

Der Begriff wird auch für unfallbedingte Schäden an befrachteten Land- oder Luftfahrzeugen verwendet. Obwohl seit den 1980er Jahren die Bezeichnung Havarie auch bei Zwischenfällen in Kernkraftwerken benutzt wird, wird Havariegeld in diesem Zusammenhang nicht genannt.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Text des aufgehobenen § 779 HGB