Haager Vertrag (1433)

Vertrag zwischen Jakobäa von Bayern und Philipp von Burgund zur Übertragung niederländischen Territorien des Herzogtums Straubing-Holland

Als Haager Vertrag bezeichnet man einen am 12. April 1433 geschlossenen Vertrag, in dem Jakobäa von Bayern die niederländischen Territorien des Herzogtums Straubing-Holland an Philipp von Burgund übertrug. Philipp, der von Jakobäas Onkel Johann III. gegen ihren Willen als Erbe eingesetzt worden war, hatte ihren Ehemann Frank van Borselen gefangen genommen und verlangte für dessen Freilassung die von Jakobäa beanspruchten Gebiete. Jakobäa hatte bereits seit dem Tod ihres Vaters Wilhelm II. 1417 erst mit ihrem Onkel Johann und dann mit Philipp, den sie 1428 im Delfter Versöhnungsvertrag zum Erben einsetzen musste, um die Grafschaften Holland, Zeeland, Hennegau und Friesland gekämpft, musste sich nun aber dem Herzog von Burgund geschlagen geben. Sie starb nur drei Jahre später. Ihr niederländisches Erbe ging schließlich im Habsburgerreich auf.

Literatur

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  • Michaela Bleicher: Das Herzogtum Niederbayern-Straubing in den Hussitenkriegen. Kriegsalltag und Kriegsführung im Spiegel der Landschreiberrechnungen. Dissertation, Universität Regensburg 2006, S. 45 (online).
  • Laetitia Boehm: Das Haus Wittelsbach in den Niederlanden. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte. Band 44, 1981, S. 93–130, insbesondere 123–125 (online).
  • Alfons Huber, Johannes Prammer (Hrsg.): 650 Jahre Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland. Vortragsreihe des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung. Historischer Verein für Straubing und Umgebung, Straubing 2005, ISBN 3-00-014600-8, S. 331, 349.
  • Joachim Wild: Holland. Die Wittelsbacher an der Nordsee (1346–1436). In: Alois Schmid, Katharina Weigand (Hrsg.): Bayern mitten in Europa. Vom Frühmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. C. H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52898-8, S. 92–106, insbesondere 105.
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