Gustav von Marquard

deutscher Richter, Kreisrat und Provinzialdirektor im Großherzogtum Hessen

Gustav Ernst Heinrich Franz von Marquard (* 24. April 1827 in Darmstadt; † 24. Oktober 1899 ebenda) war ein deutscher Richter, Kreisrat und Provinzialdirektor im Großherzogtum Hessen.

Der Vater war der Generalmajor Karl Marquard (1776–1854, 1819/1827 geadelt), die Mutter, Louise Karoline, eine geborene Toussaint.[1]

Gustav von Marquard heiratete 1864 in Darmstadt Helene Marie Stein (1845–1928), Tochter des Rentiers Karl Stein.[1]

Karriere

Bearbeiten

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde Gustav von Marquard 1849 Akzessist am Hofgericht Darmstadt. 1858 wechselte er in die Verwaltung und wurde Kreisassessor, 1860 beim Kreis Groß-Gerau und 1863 beim Kreis Darmstadt. 1871 wechselte er in die Direktion der Provinz Starkenburg. 1871 bis 1875 war er zugleich Mitglied des Administrativjustizhofs. 1872 erhielt er die Beförderung zum Regierungsrat. 1877–1881 war er Kreisrat des Kreises Offenbach. 1881 wurde er Kreisrat des Kreises Darmstadt, ein Amt das mit der Funktion eines Direktors der Provinz Starkenburg verbunden war. Die Ämter hatte er bis zu seinem Tod 1899 inne.[1]

Weitere Engagements

Bearbeiten
  • 1872 Mitglied der Zivildiener-Witwenkasse-Kommission[1]

Ehrungen

Bearbeiten

Literatur

Bearbeiten
  • Gothaisches genealogisches Taschenbuch der briefadeligen Häuser, 1913, S. 531 f.

Einzelnachweise

Bearbeiten