Gesetzesmaterialien sind eine systematische Sammlung von Dokumenten, die ein Gesetzgebungsverfahren in einer gesetzgebenden Körperschaft und damit die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes dokumentieren.

Gesetzesmaterialien werden insbesondere zu später verkündeten Gesetzen veröffentlicht, aber auch zu nicht verabschiedeten Gesetzen dokumentiert. Neben im bundesdeutschen Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) öffentlich zugänglichen Materialien wie den Gesetzentwürfen gibt es auch nicht zur Veröffentlichung bestimmte Dokumente wie Ausschussprotokolle und sonstige Materialien der Ausschüsse, Stellungnahmen von Sachverständigen, Formulierungshilfen, Gutachten, Eingaben von Verbänden und vergleichbare Unterlagen.[1]

Die deutschen Landtage unterhalten dem DIP vergleichbare Informationsportale.[2]

Während des Gesetzgebungsprozesses sind die Gesetzesmaterialien Grundlage für die innerparlamentarische Information und Beratung. Nach der Verkündung können sie die Einhaltung des Gesetzgebungsverfahrens dokumentieren, etwa zur Prüfung der Gesetzgebungskompetenz bei einer Normenkontrolle.[3] Sie werden ebenfalls zur historischen Auslegung des betreffenden Gesetzes sowie zur rechts- oder politikwissenschaftlichen, aber auch historischen Forschung herangezogen.

In Österreich gibt es das Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS).

In der Schweiz gehören die Gesetzesmaterialien zu den amtlichen Dokumenten gemäß Art. 5 des Öffentlichkeitsgesetzes und sind jeder Person zugänglich zu machen.[4]

Literatur Bearbeiten

  • Christian Waldhoff: „Der Gesetzgeber schuldet nichts als das Gesetz.“ Zu alten und neuen Begründungspflichten des parlamentarischen Gesetzgebers. In: Festschrift für Josef Isensee, 2007, S. 325 ff.
  • Uwe Kischel: Die Begründung. Zur Erläuterung staatlicher Entscheidungen gegenüber dem Bürger. Mohr Siebeck, 2003, ISBN 978-3-16-147901-4.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gesetzesdokumentation, Webseite des Deutschen Bundestags, abgerufen am 4. April 2017.
  2. Beispiele: Drucksachen und Protokolle Webseite des Bayerischen Landtags; Parlamentsdokumente (Memento vom 10. November 2011 im Internet Archive) Webseite des Schleswig-Holsteinischen Landtags, abgerufen am 4. April 2017.
  3. BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 – 2 BvF 1/01, Rn. 154, 158 f.; BVerfGE 111, 225
  4. Laurenz Rotach: Zugang zu den Materialien des Gesetzgebungsverfahrens. LeGes 2008, S. 245–269. Link zum Download (Memento vom 4. April 2017 im Internet Archive) auf der Website der Schweizerischen Bundeskanzlei, abgerufen am 4. April 2017