Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften

Das Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften (RGBl. I S. 569) wurde nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 5. Juli 1934 erlassen. Im Sinne der nationalsozialistischen Wirtschaftsideologie von Reichskanzler Adolf Hitler zielte das Gesetz auf die Abkehr von anonymen Kapitalformen zur Eigenverantwortung des Unternehmers. Ziel war die Reduzierung von Kapitalgesellschaften durch Umwandlung in die Rechtsform der Personengesellschaften oder auf einen Alleingesellschafter.

Die nationalsozialistische Finanz- und Wirtschaftspolitik stand Kapitalgesellschaften ablehnend gegenüber. Unternehmen bzw. deren Gesellschafter sollten den Formwechsel zur Personengesellschaft vollziehen. Zur Umsetzung und Konkretisierung wurden nach Inkrafttreten des Gesetzes zusätzlich Durchführungsverordnungen (DVO) am 14. Dezember 1934, 17. Mai 1935 und am 2. Dezember 1936 erlassen.

Um die gewünschte Umwandlungen voranzutreiben, wurden für Personengesellschaften fiskalische Anreize durch Steuererleichterungen bei der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer geschaffen. Parallel wurde die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften von 20 auf 30 Prozent erhöht.

Auswirkung

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In der Folge sank die Zahl der primär mittelständischen GmbHs von 1934 bis 1936 von 55 000 auf 26 000.[1]

Prominente Beispiele für den Wechsel der Rechtsform nach Inkrafttreten des Gesetzes waren unter anderem die Chiffriermaschinen AG und die Robert Bosch GmbH.

Auch kommunale Versorger wie das Wasserwerk Teufelssee wandelte die Rechtsform 1937.

Umgang mit dem Gesetz nach 1945

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Das Gesetz wurde nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 durch die Kontrollratsgesetze in der Folgezeit aufgehoben.

Literatur

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  • Karl-August Crisolli, Hans Groschuff, Ernst Kaemmel: Umwandlung und Löschung von Kapitalgesellschaften auf Grund der Gesetze vom 5. Juli 1934 und 9. Oktober 1934, nebst den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen. Moeser, Leipzig 1935.
  • Max Lion: Die Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften. Kommentar zu den Gesetzen über Umwandlung von Kapitalgesellschaften und über Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften (Umwandlungssteuergesetz) nebst den Durchführungsbestimungen. Springer, Berlin 1935.
  • Heinz Boltz: Die Umwandlung von Kapitalgesellschaften nach dem Gesetz vom 5. Juli 1934. In: Archiv für die civilistische Praxis. NF Bd 21, 1936, S. 280–326.
  • Günter Grünke: Die Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften nach den Gesetzen vom 5. Juli 1934. Triltsch & Huther, Berlin 1938.
  • Gerhard Schilling: Drei Jahre Umwandlungsgesetz. Eine Studie über das Wesen und die Auswirkungen des Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934. Nolte, Düsseldorf 1937.
  • Peter Longerich: Politik der Vernichtung. Eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung. Piper, München 1998, ISBN 3-492-03755-0, S. 42. 600.
  • Matthias Stupp: GmbH-Recht im Nationalsozialismus. Anschauungen des Nationalsozialismus zur Haftungsbeschränkung, Juristischen Person, Kapitalgesellschaft und Treupflicht. Untersuchungen zum Referentenentwurf 1939 zu einem neuen GmbH-Gesetz. Berlin 2002, ISBN 978-3-428-10803-9.
  • Johannes Bähr, Axel Drecoll, Bernhard Gotto, Kim Christian Priemel, Harald Wixforth: Der Flick-Konzern im Dritten Reich. Hrsg.: Institut für Zeitgeschichte München-Berlin im Auftrag der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Walter de Gruyter, Berlin 2012, ISBN 3-486-70856-2, S. 1044.
  • Joachim Scholtyseck: Freudenberg. Ein Familienunternehmen in Kaiserreich, Demokratie und Diktatur. C. H. Beck, München 2016, ISBN 3-406-68854-3, S. 640.

Einzelnachweise

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  1. Avraham Barkai: Das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus. Ideologie, Theorie, Politik 1933–1945. Frankfurt 1988, S. 192.