Geschlossene Bauweise (Leitungsbau)

Im Leitungsbau bezeichnet die geschlossene Bauweise (auch grabenloser Leitungsbau genannt) die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen ohne dabei eine Aufgrabung entlang der Linie vorzunehmen. Vorteil der grabenlosen Bauweise ist, dass im Gegensatz zur offenen Bauweise lediglich jeweils am Anfang und am Ende eines Leitungsabschnitts ein Schacht erstellt werden muss. Kreuzende Verkehrswege (Straßen, Schienen usw.) bleiben bei der geschlossenen Bauweise nahezu unberührt, sodass Verkehrsumleitungen vermieden werden können. Des Weiteren reduziert sich die Staub- und Lärmbelästigung für Anwohner.

Horizontalspülbohrgerät für den grabenlosen Leitungsbau
Startschacht für die Bohrung

Verfahren Bearbeiten

Im grabenlosen Leitungsbau stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Dies sind zum Beispiel:

Siehe auch Bearbeiten

Literatur und Normen Bearbeiten

  • Dietrich Stein: Grabenloser Leitungsbau. Ernst & Sohn, Berlin 2003, ISBN 3-433-01778-6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • DIN 18319: VOB – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen: Rohrvortriebsarbeiten
  • DIN EN 12889: Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
  • DWA-A 125: Rohrvortrieb und verwandte Verfahren