Geschützter Landschaftsbestandteil Feldgehölz Steinert

Der Geschützte Landschaftsbestandteil Feldgehölz Steinert mit einer Flächengröße von 1 ha liegt nördlich von Allendorf im Stadtgebiet von Sundern. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen. Das LB besteht aus vier Teilflächen nahe dem Naturschutzgebiet Steinert.[1]

Gebietsbeschreibung Bearbeiten

Es handelte sich um vier Feldgehölze mit artenreicher Krautschicht in Kuppenlage, welche von Grünland umgeben ist.[1]

Schutzzweck Bearbeiten

Der Landschaftsplan Sundern führt zu geschützte Landschaftsbestandteilen aus: „Alle geschützten Landschaftsbestandteile sind kulturbetonte oder naturnahe Landschaftsteile, die sich mit ihrem eigenständigen Charakter deutlich von der sie umgebenden Wald- und Feld-Landschaft unterscheiden. Der besondere Schutz dieser Kleinstrukturen ist wegen ihrer hervorgehobenen Position für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und / oder für die Attraktivität des Landschaftsbildes erforderlich. Die LB-Festsetzung trägt der landschaftlichen Bedeutung der Objekte Rechnung, die sie über das „normale“ landschaftliche Inventar eines Landschaftsschutzgebietes heraushebt.“[1]

Verbote und Gebote Bearbeiten

Wie bei allen geschützten Landschaftsbestandteilen besteht nach § 29 Abs. 2 BNatschG das Verbot dieses zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Eine ordnungsgemäße Pflege ist vom Verbot ausgenommen. Es ist auch verboten Stoffe oder Gegenstände im Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils anzubringen, zu lagern, abzulagern, einzuleiten oder sich ihrer in anderer Weise zu entledigen, die das Erscheinungsbild oder den Bestand des Geschützten Landschaftsbestandteils gefährden oder beeinträchtigen können. Dies gilt auch für organische oder mineralische Düngemittel und Futtermittel.[1]

Es wurde das Gebot festgesetzt, Bäume nur einzelstammweise zu entnehmen und das LB ortsüblich einzuzäunen.[1]

Literatur Bearbeiten

  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c d e Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993. S. 103 ff

Koordinaten: 51° 17′ 33,1″ N, 7° 56′ 48,9″ O