Gerichtsorganisation in Luxemburg

Die Organisation der Gerichtsbarkeit in Luxemburg folgt in seinem institutionellen Aufbau wie auch ihrer Funktion an sich den internationalen Normen.

Justizbehörden in der Cité Judiciare
Gebäudekomplex auf dem Heiliggeistplateau

Gebäudekomplex auf dem Heiliggeistplateau

Daten
Ort Luxemburg
Anschrift Plateau du St. Esprit
L-1356 Luxembourg
Architekt Rob et Léon Krier
Bauherrin Justizministerium
Koordinaten 49° 36′ 34,6″ N, 6° 8′ 1,2″ OKoordinaten: 49° 36′ 34,6″ N, 6° 8′ 1,2″ O
Justizbehörden in der Cité Judiciare (Luxemburg)
Justizbehörden in der Cité Judiciare (Luxemburg)
Luxembourg City locator map.svg

Gerichtsbarkeiten Bearbeiten

Aufgrund der Gewaltenteilung müssen Streitigkeiten von/gegen Einzelpersonen getrennt von Streitigkeiten von/gegen den Staat von zwei autonomen Gerichten behandelt werden.

In Luxemburg erfolgt eine weitere Unterteilung und es wird allgemein zwischen den ordentlichen, den sozialen, den Verwaltungs- und den Militärgerichten unterschieden.

Der Verfassungsgerichtshof ist für alle Fragen der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes und der korrekten Anwendung des Gesetzgebungsverfahrens zuständig.

Ordentliche Gerichtsbarkeit Bearbeiten

  • Friedensgericht[1]
    • Frieddenstribunal in zivilen an a kommerziellen Angelegenheiten
    • Arbeitsgericht
    • Polizeigericht
  • Bezirksgericht
    • Kammern für zivile, kommerzielle und strafrechtliche Sachen
    • Jugend- und Vormundschaftsgericht
  • oberster Gerichtshof
    • Appellationsgericht
    • Kassationsgericht
    • Parquet général
    • oberster Rat der Sozialversicherungen

Vereinfacht ausgedrückt (ohne Berücksichtigung besonderer Fähigkeiten) ist das Amtsgericht die erste Instanz für geringfügige Fälle mit einem Streitwert bis zu 10.000 Euro und das Amtsgericht die erste Instanz für Fälle mit einem darüber liegenden Streitwert. Das Polizeigericht befasst sich mit Ordnungswidrigkeiten und das Bezirksgericht mit seinen jeweiligen Straf- und Kriminalfällen, Ordnungswidrigkeiten und Verbrechen.

Berufungen gegen Urteile des Friedensrichters und des Polizeigerichts kommen vor das Bezirksgericht, Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgerichts und des Bezirksgerichts kommen vor das Berufungsgericht.

Es gibt drei Friedensrichter, einen in der Stadt Luxemburg, einen in Esch/Alzette und einen in Diekirch. Es gibt zwei Bezirksgerichte, jeweils eines im Gerichtsbezirk der Stadt Luxemburg und eines im Gerichtsbezirk Diekirch. Der Oberste Gerichtshof (mit dem Berufungsgericht und dem Kassationsgericht sowie der Generalstaatsanwaltschaft) existiert nur einmal, ist für das ganze Land zuständig und hat seinen Sitz in der Stadt Luxemburg.

Soziale Gerichtsbarkeit Bearbeiten

  • Schlichtungsrat der Sozialversicherungen
  • oberster Rat der Sozialversicherungen

Der letztmögliche Rückgriff bei der sozialen Gerichtsbarkeit liegt beim ordentlichen Kassationshof.

Administrative Gerichtsbarkeit Bearbeiten

  • Verwaltungsgericht
  • Verwaltungshof

Militärische Gerichtsbarkeit Bearbeiten

  • Kriegsrat
  • Appellationshof
  • hoher Militärhof

Funktionsweise des Gerichtswesens Bearbeiten

Grundprinzipien Bearbeiten

Jeder hat das Recht, seine Streitigkeit einem Gericht vorzulegen und eine Entscheidung darüber zu erwirken. Menschen, die nicht über die Mittel verfügen, sich einen Anwalt (häufig muss ein Anwalt vor Gericht anwesend sein) zu leisten, können daher einen kostenlosen Rechtsbeistand beantragen.

Jeder hat das Recht, seine Streitigkeit einem Gericht vorzulegen und eine Entscheidung darüber zu erwirken.

Was man im Französischen „principe du double degré de juridiction“ nennt, bedeutet nichts anderes, als dass grundsätzlich jeder Fall sowohl sachlich als auch rechtlich zweimal beurteilt werden kann. Aus diesem Grund gibt es vor den luxemburgischen Gerichten immer zwei Instanzen:

Bei Angelegenheiten mit geringem Streitwert, der ersten aber auch der letzten Instanz, ist keine Berufung mehr möglich, sondern nur ein Rechtsbehelf vor dem Kassationsgericht: bis zu 2.000 € vor dem Friedensgericht (ausgenommen Pensionen alimentaires, Geburten, Klagen). Besitztümer, Dienstbarkeiten, Bürgschaften usw., bis zu 1.250 € vor dem Arbeitsgericht, vor dem Amtsgericht in Fällen, in denen dieses ausschließlich zuständig ist, und vor der Schlichtungsstelle der Sozialversicherung.

Es ist zu beachten, dass es sich beim Kassationsgericht nicht um eine dritte Instanz handelt, da es nicht mehr über Tatsachen urteilt, sondern nur noch die korrekte Anwendung der Gesetze prüft.

Richter Bearbeiten

Die Richter müssen unparteiisch und unabhängig sein, d. H. Sie dürfen nicht Partei ergreifen oder sich von Vorurteilen leiten lassen, und die Organisation jeder Justiz muss die notwendigen Garantien bieten, dass kein Zweifel an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bestehen kann (z. B. darf ein Richter erster Instanz nicht in einer nächsthöheren Instanz sitzen, ein Richter darf nicht vorsitzen wenn er eine Streitpartei gut kennt; er darf er nicht verschiedene Zusatzberufe oder andere unvereinbare Funktionen ausüben, er darf die Exekutive nicht nach der Auslegung eines Gesetzestextes befragen).

Gerichtsverhandlungen Bearbeiten

Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen müssen öffentlich stattfinden. Dieser Grundsatz schafft eine transparente Justiz, die eine weitere Garantie für ihre Unparteilichkeit darstellt. In Ausnahmefällen kann eine Gerichtsverhandlung auch hinter verschlossenen Türen stattfinden, ein solches huis clos ist nur in seltenen Ausnahmefällen angebracht.

In jedem Fall muss innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung getroffen werden. Unter anderem wurde Luxemburg bereits mehrfach von den Straßburger Richtern wegen Verstoßes gegen diesen Punkt des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, die vom Land die Einrichtung einer Gerichtsorganisation fordern, die nicht nur urteilt, sondern auch die Prozessparteien selbst macht es unmöglich, ein Geschäft über Jahre hinweg in die Länge zu ziehen.

Ein Gerichtsverfahren wird von einem Richter allein oder im Kollegium geleitet. Es gibt nur einen Richter am Friedensgericht, ein Kollegium aus jeweils drei am Bezirksgericht (außer in Ausnahmefällen), ebenso am Berufungsgericht, den Sozial- und Verwaltungsgerichten, fünf am Kassationsgericht und am Verfassungsgericht. Gewählt wird mit absoluter Mehrheit der Stimmen.

Staatsanwaltschaft Bearbeiten

Die Staatsanwaltschaft ist bei den Friedens- und Bezirksgerichten in der Hand der Staatsanwaltschaft des jeweiligen Bezirks, beim Obersten Gerichtshof in der Hand der Staatsanwaltschaft. Es gibt zwei Gerichtsbezirke, den der Stadt Luxemburg und den von Diekirch.

Die Gerichtsschreiber unterstützen den Richter bei allen Dokumenten und Protokollen.

Während der jährlichen Gerichtsfeiertage vom 16. Juli. Bis zum 15. September und zwei Wochen vor Ostern werden Prozesse zwar fortgesetzt, jedoch in reduzierter Anzahl mit gelegentlichen Feiertagssitzungen.

Weblinks Bearbeiten

Referenzen Bearbeiten

  1. Juridictions judiciaires. 4. Juli 2019, abgerufen am 8. Oktober 2023 (französisch).