Georg Jakob Heymann (* 10. April 1885 in Sonsbeck; † 19. Mai 1964 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist.

Werdegang Bearbeiten

Heymann wurde im Januar 1909 als Referendar vereidigt. Das Assessorendienstalter erreichte er am 8. Mai 1915. Ab April 1921 war er ständiger Hilfsarbeiter. Im November 1921 wurde er zum Staatsanwaltschaftsrat in Düsseldorf ernannt. Im Oktober 1926 kam er als Landgerichtsrat und zugleich Amtsgerichtsrat nach Frankfurt am Main.

Im April 1933 wurde er aufgrund seiner jüdischen Wurzeln zwangsweise beurlaubt und im Juli 1933 nach § 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (BBG) zum November 1933 mit einem Berufsverbot belegt.

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs wurde er rehabilitiert und war Generalstaatsanwalt[1] in Frankfurt am Main. Von 1948 bis 1951 war er stellvertretender Landesanwalt am Staatsgerichtshof des Landes Hessen.[2][3]

Ehrungen Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Hans Bergemann, Simone Ladwig-Winters: Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft in Preussen im Nationalsozialismus: eine rechtstatsächliche Untersuchung : eine Dokumentation. – Bundesanzeiger-Verlag, 2004, S. 202f.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. BANKSKANDAL. Du zueinander sagen. In: DER SPIEGEL 35/1951. Abgerufen am 1. April 2016.
  2. Plenarprotokoll 1/49. Hessischer Landtag, 3. November 1948, S. 1746, abgerufen am 17. Juni 2021.
  3. Plenarprotokoll 2/7. Hessischer Landtag, 11. April 1951, S. 170 f., abgerufen am 24. Mai 2021.