Freiheitsfonds

deutsche Initiative zur Abschaffung des Straftatbestands der Beförderungserschleichung

Der Freiheitsfonds ist eine deutsche Initiative zur Abschaffung des Straftatbestands der Beförderungserschleichung. Der Fonds zahlt die Geldstrafen von Personen, die im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung im Gefängnis sitzen, um sie zu befreien. Die Initiative hat nach eigenen Angaben 994 Geldstrafenschuldnern geholfen und dadurch 183 Jahre Gefängnis vermieden.[1][2][3][4] Die Gefängnisse hätten dadurch pro ausgelöstem Tag 150 Euro und insgesamt mehr als 14 Millionen Euro Haftkosten gespart.[5][6]

Der Freiheitsfonds wird durch Zuwendungen von Einzelpersonen finanziert. Gegründet wurde er im Dezember 2021 von Arne Semsrott.[7][8]

Als Reaktion auf den Freiheitsfonds hat die Linksfraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein eingebracht.[9] Das Bundesjustizministerium erklärte, eine Entkriminalisierung prüfen zu wollen.[10]

Mit der Rheinbahn (Unternehmen) und den Kölner Verkehrs-Betrieben begannen 2023 die ersten Verkehrsunternehmen, auf Anzeigen wegen Beförderungserschleichung zu verzichten.[11][12]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Freiheitsfonds. Abgerufen am 14. April 2024.
  2. Freiheit für Schwarzfahrer. In: LTO. Abgerufen am 29. Juli 2022.
  3. Nicht mehr in den Knast fürs Fahren ohne Ticket. In: Frankfurter Rundschau. Abgerufen am 29. Juli 2022.
  4. Ronen Steinke: Ersatzfreiheitsstrafe: Der Mann, der Häftlinge freikauft. In: sueddeutsche.de. 24. April 2023, abgerufen am 25. April 2023.
  5. "Wir haben dem Staat schon knapp 2,9 Millionen gespart". Abgerufen am 29. Juli 2022.
  6. Freiheitsfonds. Abgerufen am 14. April 2024.
  7. : Fahrschein aus dem Gefängnis. In: taz. Abgerufen am 29. Juli 2022.
  8. Schwarzfahrer in Freiheit. In: Süddeutsche Zeitung. Abgerufen am 29. Juli 2022.
  9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein. (PDF) Abgerufen am 29. Juli 2022.
  10. Ende eines unnötigen Delikts? In: LTO. Abgerufen am 29. Juli 2022.
  11. Keine Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens bei Düsseldorfer Rheinbahn. WDR, 16. Juni 2023, abgerufen am 21. März 2024.
  12. „Strafen betreffen arme Menschen“: Fürs Schwarzfahren gibt es in Köln künftig keine Strafanzeige mehr. Kölner Stadt-Anzeiger, 8. Dezember 2023, abgerufen am 21. März 2024.