Filmerbe

Bewegtbildmaterial, welches im öffentlichen Interesse für kulturelle, wissenschaftliche und Forschungszwecke gesammelt, erhalten und bereitgestellt wird

Als Filmerbe, filmisches Erbe oder – je nach Definition – auch audio-visuelles Erbe bezeichnet man Bewegtbildmaterial, welches im öffentlichen Interesse für kulturelle, wissenschaftliche und Forschungszwecke gesammelt, erhalten und bereitgestellt wird.[1] Das Filmerbe ist Teil des gesamten Kulturerbes. Zweck der Archivierung ist der Schutz der filmhistorischen Errungenschaften und die Wertschätzung des Films sowohl als Kunstform als auch als Zeugnis unserer Vergangenheit.[1] Diese Aufgabe wird vor allem von Filmarchiven übernommen.

Die exakte Definition des Begriffs ist umstritten.[2][3] Nach Auffassung des Europarats umfasst das Filmerbe Bewegtbildmaterial gleich welcher Länge, insbesondere aber Kinospielfilme, Zeichentrickfilme und Dokumentarfilme, das für die Vorführung in Filmtheatern vorgesehen ist.[1]

Die Association des Cinémathèques Européennes ist ein Verbund von 42 regionalen und nationalen Filmarchiven in Europa, der das europäische Filmerbe bewahren will, so dass es auch nachfolgenden Generationen zur Verfügung steht. In Deutschland nimmt diese Aufgabe vor allem das Filmarchiv des Bundesarchivs wahr. Unterstützt wird die Behörde der Bundesrepublik Deutschland von der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, der Transit Film GmbH München und der DEFA-Stiftung.[4] In Österreich ist das Filmarchiv Austria die bedeutendste Sammlung des nationalen Filmerbes. In der Schweiz übernimmt diese Aufgabe das Schweizer Filmarchiv. Das Internet-Portal filmarchives online macht den Zugriff auf Bestandsübersichten zahlreicher europäischer Filmarchive möglich und schafft damit einen europaweiten Verbund archivarischer Filmdatenbanken.

Durch den fortschreitenden chemischen Zerfall von Negativen aus Cellulosenitrat oder Cellulosediacetat ist das Filmerbe stark bedroht. Auch der sogenannte Sicherheitsfilm hat nur eine begrenzte Lebenserwartung, insbesondere dann, wenn er in einfach klimatisierten Räumen lagert. Zum Erhalt des filmischen Erbes können Filme restauriert und digitalisiert werden. Die Digitalisierung des deutschen Filmerbes unterstützt die Filmförderungsanstalt (FFA) seit Januar 2019 für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren mit jährlich bis zu 10 Millionen Euro.[5]

Mit der Norm DIN EN 17650:2022-10 (Ein Rahmenwerk für die digitale Erhaltung von kinematografischen Werken - Das Cinema Preservation Package) wurde ein europäischer Standard für die Langzeiterhaltung des Filmerbes in digitalisierter Form entwickelt.[6]

Mit dem Reinhold Schünzel-Preis werden seit dem Jahr 2004 im Rahmen des CineFests Personen ausgezeichnet, die sich um die Pflege, Bewahrung und Verbreitung des deutschen Filmerbes verdient gemacht haben.

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c SEV 183: Europäisches Übereinkommen zum Schutze des audio-visuellen Erbes (Amtliche Übersetzung Deutschlands). Council of Europe, Straßburg, 8. November 2001.
  2. In Sachen Filmerbe: Interview mit Prof. Chris Wahl (DA). In: kinematheken.info, abgerufen am 6. August 2019.
  3. Was versteht man unter dem Begriff „audiovisuelles Kulturerbe“?. In: memento-movie.de, abgerufen am 6. August 2019.
  4. Kulturelles Filmerbe erhalten. In: bundesregierung.de, abgerufen am 6. August 2019.
  5. Förderprogramm Filmerbe. In: ffa.de, abgerufen am 6. August 2019.
  6. Das Cinema Preservation Package. In: DIN EN 17650:2022-10, abgerufen am 7. April 2023.