Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, englisch European Asylum Support Office) ist eine Gemeinschaftsagentur der Europäischen Union mit Sitz in Valletta auf Malta. Sie ist zuständig für die Unterstützung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU im Bereich Asyl. Das EASO wurde im Jahr 2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 errichtet.[1]
Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen EASO | |
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![]() Logo der EASO | |
Englische Bezeichnung | European Asylum Support Office |
Französische Bezeichnung | Bureau européen d'appui en matière d'asile |
Maltesische Bezeichnung | Uffiċċju Ewropew ta' Appoġġ fil-qasam tal-Asil |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Status | Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Sitz der Organe | Valletta, Malta |
Vorsitz | Nina Gregori (Exekutivdirektorin) |
Gründung | 19. Mai 2010 |
EASO |
AufgabenBearbeiten
EASO hat die Aufgabe, die praktische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich zu stärken. Zu diesem Zweck wirkt es bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)[2] mit und unterstützt Mitgliedstaaten, deren Asylsystem besonders belastet ist. Es recherchiert und veröffentlicht für Asylbehörden relevante Informationen über häufige Herkunftsländer in COI-Berichten (Country of Origin Information).[3]
Das EASO hat keine Befugnis, auf Entscheidungen nationaler Asylbehörden über einzelne Asylanträge Einfluss zu nehmen.
StrukturBearbeiten
Das EASO wird von einem Verwaltungsrat überwacht, einem Planungs- und Überwachungsgremium. Er besteht aus den von Mitgliedsstaaten entsandten Vertretern (jeweils ein Vertreter pro Mitgliedsstaat), zweier Mitglieder der Europäischen Kommission und dem UNHCR als ständigem Mitglied ohne Stimmrecht.[4]
Der Verwaltungsrat ernennt den Exekutivdirektor, der wiederum von einem Exekutivausschuss beraten wird, der aus sechs Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammengesetzt ist.
Das EASO kann Arbeitsgruppen mit Sachverständigen aus dem Bereich Asyl bilden. Des Weiteren besteht ein Beirat für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft, dessen Arbeit der Exekutivdirektor koordiniert.
Siehe auchBearbeiten
WeblinksBearbeiten
- EASO Offizielle Website
- Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen bei europa.eu
- Europäisches Büro für Asylfragen: Wir über uns (PDF; 2,2 MB), ISBN 978-92-95079-01-4
- Teilnahme der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), Pressemitteilung 22. Februar 2013, BFM
- Literatur zu EASO im EU-Bookshop
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, abgerufen am 17. Juni 2013
- ↑ Das Gemeinsame Europäische Asylsystem, ec.europa.eu
- ↑ Welcome to the EASO COI Portal – EASO COI Portal. In: coi.easo.europa.eu. Abgerufen am 15. Juni 2020.
- ↑ EASO – Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgerufen am 11. Mai 2013.