Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel

Die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (EHB) sind eine Vereinbarung von Handelsbedingungen, Klauseln und Konditionen im deutschen Getreidehandel.[1] Sie werden gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Getreide- und Produktbörsen mit interessierten Wirtschaftskreisen ausgehandelt und festgelegt und der neueren Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst.[1] Die Einheitsbedingungen entstanden bereits im frühen 20. Jahrhundert, zwischen den Weltkriegen. Eine bearbeitete Version der Einheitsbedingungen wurde am 1. August 1980 vorgelegt und mehrfach überarbeitet.[1] Aktuell liegt eine Version vom 1. Dezember 2017 vor.[1]

Geltungsbereich und Bedeutung Bearbeiten

Die Einheitsbedingungen sind die typische Vertragsgrundlage für den Getreidehandel in Deutschland und im grenznahen Ausland.[2] Der Zielmarkt wird in der Einleitung der Einheitsbedingungen festgelegt auf[1]:

a) Geschäfte mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und daraus gewonnenen Fabrikaten
b) Geschäfte mit Futter- und Düngemitteln
c) Geschäfte, die mit der Verpackung, dem Transport, der Versicherung und der Lagerung der oben genannten Güter zusammenhängen, sowie auf
d) Kommissions- und Vermittlungsgeschäfte.

Die Einheitsbedingungen werden als Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen deutscher Getreidehändler für den Agrarhandel wirksam.[3] Nach fachlicher Meinung sind die Einheitsbedingungen die wichtigste Vertragsgrundlage für den Getreide- und Futtermittelhandel sowie für den Handel mit Hülsenfrüchten.[4] Die Einheitsbedingungen gehören daher auch zum DLG-Seminarprogramm zur Getreidevermarktung durch Landwirte[3], zum Beratungsangebot von Beratungsfirmen im landwirtschaftlichen Umfeld oder auch von Rechtsanwälten[5]. Der Bundesverband der Agargewerblichen Wirtschaft bezeichnet die Einheitsbedingungen als stillschweigenden Bestandteil jedes Getreidehandelsvorgangs.[6]

Internationalisierungsbestrebungen Bearbeiten

Unter der Leitung der Europäischen Warenbörse in Straßburg und unter Beteiligung von Vertretern aus anderen europäischen Ländern laufen Bestrebungen, Europäische Einheitsbedingungen für den Getreidehandel zu erarbeiten.[7] Dazu wurden die Einheitsbedingungen von Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich gegenübergestellt und verglichen.[7]

Überseehandel, Österreich und Schweiz Bearbeiten

Im Überseehandel sind die Einheitsbedingungen weitgehend bedeutungslos. Dort werden für Getreide bevorzugt die Kontrakte der Grain and Feed Trade Association (GAFTA) und bei Ölsaaten die Kontrakte der Federation of Oils, Seeds and Fats Associations (FOSFA) verwendet.[2] Aus dem englischen Rechtskreis stammend basieren diese stark auf Entscheidungen aus der Praxis und unterscheiden sich zum Teil von den Einheitsbedingungen.[2]

In der Schweiz werden statt der Einheitsbedingungen hauptsächlich die Usancen der Schweizer Getreidebörse[8] verwendet, in Österreich hauptsächlich die Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte[9] in Wien, Teil A Allgemeine Bestimmungen und Teil B Sonderbestimmungen für den Handel mit einzelnen Waren.

Die niederländische VERNOF (Vereniging van Nederlandse Fabrikanten van Eetbare Oliën en Vetten) stellt mit eigenen Usancen einen weiteren Einfluss dar, da die Usancen häufig für Waren gelten, die aus den niederländischen Häfen in das europäische Binnenland gehandelt werden, beispielsweise Soja, Palmölprodukte und weitere Ölsaaten.

Literatur Bearbeiten

  • Deutsche Warenbörse (Hrsg.): Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, Verlag Agrimedia, Clenze, überarbeitete Neuauflage 2017, ISBN 978-3-86263-135-3

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c d e Deutsche Warenbörse (Hrsg.): Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel. Neuauflage 2017.
  2. a b c Tristan Wegner (2013) Überseekauf im Agrarhandel - Die Kontraktpraxis nach GAFTA und Einheitsbedingungen, Eine rechtsvergleichende Darstellung; Internationalrechtliche Studien; Bd. 66; PL Acad. Research, Frankfurt am Main;
  3. a b Seminarprogramm 2012/13 der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, Online@1@2Vorlage:Toter Link/www.dlg-akademie.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 3,9 MB)
  4. Information auf der Webseite der Rechtsanwälte Osterwald und Wegner, abgerufen am 8. August 2013
  5. Seminarangebot 2012 des deutschen Anwaltsvereins, Online (Memento des Originals vom 14. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/anwaltverein.de (PDF; 1,4 MB)
  6. Prospektangebot des Bundesverbands der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V., abgerufen am 9. August 2013
  7. a b Raiffeisen-News Warenbörsen treiben Arbeit an EU-Getreide-Einheitskontrakt voran. (Memento vom 10. August 2013 im Webarchiv archive.today) In: raiffeisen.com, 7. Februar 2006, abgerufen am 6. August 2013.
  8. Usancen der Schweizer Getreidebörse (Memento des Originals vom 13. Dezember 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.boerseluzern.ch (PDF; 281 kB) in Luzern, abgerufen am 9. August 2013
  9. Bestimmungen für den Geschäftsverkehr an der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien (Usancen) - Teil B: Sonderbestimmungen für den Handel mit einzelnen Waren.

Weblinks Bearbeiten

  • Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel. Arbeitsgemeinschaft der deutschen Getreide- und Produktbörsen, 1. April 2007.