Eingleisstelle

Ein- und Ausfahrtstelle zum und vom Gleis für Zweiwegefahrzeuge

Eine Eingleisstelle (oder Eingleisungsstelle) ist eine Ein- und Ausfahrtstelle zum und vom Gleis für Zweiwegefahrzeuge (sowohl Straßen- als auch Schienenfahrzeug). Es handelt es sich dabei um eine befestigte Fläche in Höhe der Schienenoberkanten, von der aus ein solches Fahrzeug direkt aus Straßenhöhe auf ein Gleis überfahren kann. Ein Bahnübergang kann daher auch als Eingleisstelle genutzt werden. Eingleisstellen können dauerhaft bestehen oder für Bauarbeiten am Gleis vorübergehend eingerichtet werden.

Provisorische Eingleisstelle während der Bauphase
Vorbereitete Eingleisstelle
Bahnübergang wird als Eingleisstelle genutzt

Steht eine solche Eingleisstelle nicht zur Verfügung, können Zweiwegefahrzeuge auch unter Verwendung spezieller Eingleishilfen (z. B. Baggermatratzen) eingleisen. Dabei dürfen der Oberbau und die signaltechnischen Einrichtungen nicht beschädigt werden.

Die Arbeitsstelle der Zweiwegefahrzeuge kann sich nahe der Eingleisstelle befinden. Wenn der Bau einer Eingleisstelle wegen ungünstiger Geländetopografie oder Gleisanordnung nicht direkt an der Arbeitsstelle möglich ist, finden Überführungsfahrten von einer geeigneten Eingleisstelle, einem Bahnübergang oder von einem Bahnhof aus statt.[1][2]

Die Eingleisstellen werden bei Bauarbeiten bei der Deutschen Bahn in der Betriebs- und Bauanweisung (Betra) festgelegt.[3]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Jochen Forstmeyer: Zweiwegebagger – Einsatzbedingungen bei der DB Netz AG (Teil 1). In: EI – Der Eisenbahningenieur. Eurailpress, Juni 2010, ISSN 0013-2810, S. 31–41.
  2. Jochen Forstmeyer: Zweiwegebagger – Einsatzbedingungen bei der DB Netz AG (Teil 2). In: EI – Der Eisenbahningenieur. Eurailpress, Juni 2010, ISSN 0013-2810, S. 22–29.
  3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen. BGI/GUV-I 781. Berlin Mai 2013 (uv-bund-bahn.de [PDF; abgerufen am 14. Februar 2024]).