Diskussion:Zwischenzeugnis

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von H-stt in Abschnitt Vollständig unvollständig

"zumindest eine Zwischenbeurteilung" - was unterscheidet diese vom "vollwertigen" Zwischenzeugnis?

Schulisches Zwischenzeugnis

Bearbeiten

Könnte jemand im Artikel ein paar fachkundige Zeilen über das schulische Zwischenzeugnis einfügen? Amalar 10:02, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Schlussformel

Bearbeiten

Wie lautet in einem Zwischenzeugnis denn die Schlussformel, wenn der Arbeitnehmer weder gekündigt hat noch gekündigt werden soll? Da wird ja weder was bedauert noch besteht die Notwendigkeit, weiterhin guten Erfolg zu wünschen. Muss irgendwo gesgat werden, wieso das Zwischenzeugnis erstellt wurde? --217.234.208.172 09:57, 26. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Umwandeln in Weiterleitung

Bearbeiten

Ich sehe keinen Sinn in einem eigenen Artikel zum Zwischenzeugnis. Alles was es zu sagen gibt, gehört in Arbeitszeugnis, so dass ich eine Weiterleitung vorschlage. --h-stt !? 07:34, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Schweiz

Bearbeiten

Der Referenzlink funktioniert nicht. Kann nicht ganz nachvollziehen was falsch ist, der Link (http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a330a.html) der amtlichen Gesetzessammlung funktioniert und den Code für die Refernz habe ich von einer funktionierenden Referenz kopiert... (nicht signierter Beitrag von 77.59.219.211 (Diskussion) 14:20, 10. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Die große rote Fehlermeldung hat doch schon geschrieben was noch fehlte. Ich habe die Anzeige der Einzelnachweise eingetragen. Grüße --h-stt !? 16:38, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Vollständig unvollständig

Bearbeiten

"AN kann verlangen" - das ist ja nett. Er kann auch 6 Monate bezahlten Urlaub verlangen... Wo ist der Link für Deutsches (gesetzeiminternet.de) und Österreichisches Recht? Wie lange darf sich der AG dafür Zeit lassen - länger als die Kündigungsfrist doch sicher nicht, oder?--Mideal (Diskussion) 17:08, 4. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Der Anspruch ergibt sich in Deutschland und in Österreich nicht aus Gesetzen, sondern wurde als Richterrecht von der Rechtsprechung entwickelt. Daher gibt es keine gesetzliche Grundlage, auf die man verlinken könnte. Aus dem selben Grund kann man auch keine harten Fristen benennen; welcher Zeitraum in deinem konkreten Fall angemessen ist, sagt dir dein freundlicher Arbeitsrichter, wenn du deinen Arbeitgeber auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verklagst. Grüße --h-stt !? 14:40, 6. Apr. 2017 (CEST)Beantworten