Diskussion:Zum Grünen Baum (Memmingen)

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Salet

Das Gebäude ist im Original nicht mehr vorhanden. Deshalb gehört es in die Kategorie Abgegangene Gebäude. Es wurde aber durch einen Neubau ersetzt, der an das alte Gebäude anlehnt, aber es ist eben nicht mehr das Original. Wenn das rekonstruierte Gebäude aber wieder als Baudenkmal gilt, müsste es zusätzlich auch wieder in die Kategorie Denkmal augenommen werden oder wie seht ihr das? Wie wird mit rekonstruierten Gebäude amtlicherseits verfahren? Können sie als Baudenkmal gelten? Viele historische Gebäude, dei im 2. Weltkrieg zerstört wurden, sind ja sicherlich Rekonstruktionen aber doch trotzdem ein Baudenkmal(Besipiel die rekonstruierte Frauenkirche in Dresden). Tk (Diskussion) 09:36, 29. Mai 2013 (CEST)Beantworten

in alten gotischen Formen wiederaufgebaut? Tatsächlich? Ich kann auf Fotos nur einen schlichten Neubau im Stil der frühen 1990er Jahren erkennen.--Salet (Diskussion) 10:56, 28. Mär. 2015 (CET)Beantworten