Diskussion:Zuflurstück

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Thogru in Abschnitt Definition Zuflurstück

Definition Zuflurstück Bearbeiten

Jetzt habe ich den Artikel ungefähr das 10. Mal gelesen, bin aber immer noch völlig im Unklaren darüber, was ein Zuflurstück sein soll. Der Wortbestandteil "Flurstück" deutet irgendwie auf Geodäsie hin, was hat dann aber das Grundbuch in der Definition verloren??? Zumal ja gesagt wird, das ein Zuflurstück im Grundbuch nicht gebucht wird *kopfkratz*... Ich würde interpretieren, es handelt sich hierbei um die vermessungstechnisch abgetrennte Teifläche eines Flurstückes, welche einem anderen Flurstück zugeschlagen werden soll. Solange der Zuschlag jedoch nicht katastermäßig gebucht ist, bezeichnet man die vermessene Teilfläche als Zuflurstück. Ist das so??? Könnte bitte irgendjemand, der sich damit wirklich auskennt, einen besseren Artikel schreiben, danke. Gruß Thogru 13:32, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Jetzt klarer? Wenn du meinst, die Sache sei erledigt, nimm bitte den Baustein wieder raus. Grüße --h-stt !? 21:34, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Jetzt isses deutlich geworden, danke. Gruß Thogru 08:12, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten