Diskussion:Yuji Takeoka

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Anton Sevarius in Abschnitt Künstlerbund oder nicht?

Bitte die Namenskonventionen zur Umschrift des Japanischen beachten. --Asthma 21:24, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten

 Makron Bearbeiten

Das Lemma lautet Yūji Takeoka, die Umschrift des Kanji „“ ist „ユウ“, also „yū“. Siehe auch den Eintrag auf der japanischen WP, dort ist die Schreibung ebenfalls in Hiragana angegeben und lautet „たけおか ゆうじ“, also „Takeoka Yuuji“, d. h. Schreibung mit Makron „ū“. Auch wenn Yūji Takeoka schon lange in Deutschland lebt und im Alltag sein Name wohl meist ohne Makron geschrieben wird (auf einer normalen deutschten Tastatur ist es nicht vorhanden), ist das doch kein Grund von der korrekten Schreibung seines Namens abzuweichen. --Horst Gräbner (Diskussion) 07:47, 22. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Hallo, ich bin selbst Yuji Takeoka und möchte mich nun auch mal zu Wort melden. Ich ärgere mich schon lange darüber, dass Sie meinen Name hier verfälscht angeben. Name und Künstlername ist urheberrechtlich geschützt bei VG Bildkunst. Bitte ändern Sie das entsprechend. Mit freundlichem Gruß Ihr Yuji Takeoka. (nicht signierter Beitrag von 87.184.147.77 (Diskussion) 18:53, 9. Jul 2015 (CEST))

Seite ist verschoben und Anpassung ist erledigt; siehe auch hier. Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) 15:49, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Künstlerbund oder nicht? Bearbeiten

In letzter Zeit wird hier kräftig hin und her geändert. Laut http://www.kuenstlerbund.de/deutsch/historie/deutscher-knstlerbund/mitglieder/mitglieder-seit-1903.html ist (oder war) Herr Takeoka Mitglied im Künstlerbund, und im gelöschten Einzelnachweis steht er auch drin. Ist das ein zweiter Künstler gleichen Namens, oder irrt der Künstlerbund auf seiner eigenen Webseite? --93.131.235.52 11:45, 1. Mär. 2016 (CET)Beantworten

...was soll ich denn sonst noch für einzelnachweise liefern?? für die ausstellung Herbarium der Blicke - Neuaufnahmen im Deutschen Künstlerbund existiert sogar ein katalog!
lg, ulli p. (--NBarchiv (Diskussion) 15:24, 1. Mär. 2016 (CET))Beantworten
Sehe ich auch so, die Belege passen für eine Mitgliedschaft. Diejenigen, die dies verneinen, mögen das bitte auch mal begründen statt behaupten (und ggf. die Belege widerlegen) --Anton Sevarius (Diskussion) 15:52, 1. Mär. 2016 (CET)Beantworten