Diskussion:Werner Hoppe (RAF-Mitglied)

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Krakatau in Abschnitt Beweisaufnahme und gerichtsverfahren

Entlassung

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@Smoking Joe: Hier steht, daß Hoppe 1979 Haftverschonung erhielt. Kannst ja mal mit deinen Quellen abgleichen. Hybscher 17:42, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

habe den text entsprechend geändert und die quelle eingefügt. --Smoking Joe 18:43, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

pennerstatus

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hi smoking joe, ich habe mir deine quelle erade angesehen, da steht a) nirgends daß er wohnungslos war (was ich mir auch nicht vorstellen kann, da man überall ne wg oder nen leerstehendes haus zum besetzen finden konnt) b) die drogensucht wird nur durch eine 4 zeilige rafinfo aussage begründet, die ich als solche fragwürdig finde und die mMn auch überhaupt nix in dem artikel zu suchen hat, da sie schon diffamierenden charakter trägt, allgemein kann ich mir gut vorstellen, daß peters oder aust solche aussagen in ihre bücher gepackt haben (da standen häufig irgendwelche diffamierungen drin) und nur weil jemand damals gekifft hat, war er nicht abhänig, sonst müßte man bei gsg9 und ksk auch drogensucht für alle mitglieder vermerken, ich habe vor diese aussage zu entfernen, wollte aber keinen editwar ... Bunnyfrosch 15:36, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Beweisaufnahme und gerichtsverfahren

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Das wort "umstritten" ist IMHO auf der basis dieser quellen gerechtfertigt:

  • Werner Hoppe, 27, der als Begleiter der bei einer Polizeiaktion erschossenen Petra Schelm 1971 drei Schüsse auf Polizisten abgefeuert haben soll und nach umstrittener Beweisaufnahme 1972 zehn Jahre Haft in Hamburg erhielt. (S.23), Quelle: "Härte bedeutet Massaker" In: DER SPIEGEL 28/1976 vom 05.07.1976, Seite 21–25 [1]
  • Ein Schlüsselerlebnis war für mich der Hamburger Prozeß 1972 gegen Werner Hoppe, ein Mitglied der Baader-Meinhof-Gruppe, wie das damals genannt wurde. Bei einer Polizeiaktion war Hoppe 1971 festgenommen worden, es gab eine Schießerei, bei der Petra Schelm zu Tode kam. Am Tatort fand sich nur eine Hülse aus Hoppes Waffe, trotzdem wurde er wegen dreifachen vorsätzlichen Totschlagversuchs an Polizisten angeklagt. (S. 57), Quelle: Sigrid Sternebeck: „Dann sind bald alle tot.“ Die RAF-Aussteigerin Sigrid Sternebeck über ihren Weg in den Untergrund und über die Endstation DDR. In: DER SPIEGEL 33/1990 vom 13.08.1990, Seite 57, 59–67 [2]
  • Das Justiz-Unrecht in den Terroristenprozessen läßt sich oft genug nur durch das Studium der Details erhellen, die Hannover folglich seinen Lesern nicht erspart. Bis ins Detail rekonstruiert er die Beweisaufnahme über die Frage, wer wie oft auf wen geschossen hat, als 1971 das mutmaßliche RAF-Mitglied Werner Hoppe in Hamburg festgenommen und seine Begleiterin Petra Schelm erschossen wurde. Die Niederschrift der Zeugenvernehmung, die [Heinrich] Hannover präsentiert, ist enthüllend: Polizeibeamten hatten sich zuvor abgesprochen, Protokolle gefälscht, Tatsachen frei erfunden – alles, um Hoppe einen versuchten Polizistenmord in die Schuhe zu schieben. Das konnte nur deshalb gelingen, weil das Gericht sich souverän über drängende Zweifel hinwegsetzte. So wütend wie der Leser nach der Lektüre dieser Passage muß der Berichterstatter gewesen sein, der damals, 1972, den Hamburger Prozeß in der Zeit als „politisches Tribunal“ bezeichnete. (S. 88), Quelle: Thomas Darnstädt: Ein Prozeß gegen die Justiz. Rechtsanwalt Heinrich Hannover packt seine Akten aus. In: SPIEGEL special 10/1998 vom 01.10.1998, Seite 086–88 (Dr. Thomas Darnstädt, 49, ist Justiz-Experte des SPIEGEL.) [3]

Grüße -- Krakatau 17:23, 17. Feb. 2008 (CET) form -- Krakatau 18:56, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten