Diskussion:Walter Bayer

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gmünder in Abschnitt Honorarprofessorchose

Honorarprofessorchose

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Mir ist unklar, was die Info zu der Honorarprofessorchose intendiert. Mir scheint das zumindest tendenziös... Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:57, 11. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Habe es - nachdem nun keine Reaktion kam - rausgenommen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 11:43, 19. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Dagegen möchte ich kurz argumentieren. Es ist keineswegs eine Chose, sondern siehe den Abschnitt bei Stephan Harbarth selbst, derzeit von Belang. Es gibt erhebliche Stimmen, die eine Nähe zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Anwaltskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz und der Honorarprofessur vom jetzigen Präsidenten des BVerfG Harbarth herstellen. Es ist im Sinne einer Enzyklopädie inkohärent, diese Diskussion bei SH zwar zu nennen, nicht aber bei Bayer. --193.17.232.2 12:02, 21. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Dann müsste das weitergehend thematisiert werden, allerdings würde das wohl dann eher zu Habarth gehören. Was hat das konkret mit der Bio von Bayer zu tun? Welche Auswirkung hat das auf seine Bio. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 12:43, 21. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Naja, zunächst mal ist die Nennung von Harbarth wichtig, da er ja eindeutig der prominenteste Schüler von Bayer ist bzw. Bayer eben einer der Gutachter der Honorarprofessur von SH ist. Sowas ist von enormer Bedeutung für die wissenschaftliche Bedeutung des Mannes. Es wirkt auch komisch, SH nicht zu nennen, aber die zwei eher unbekannten Schüler aufzuführen. Die weiteren Ämter und Verbindungen sind die Kurzfassung wie bei SH in ausführlicher Form aufgeschrieben. Wie erwähnt, im Sinne der Enzyklopädie inkohärent ist es aber, bei SH Sachverhalte darzulegen, bei Bayer dagegen keinerlei Erwähnungen vorzufinden. Die vorgeschlagene Formulierung kann natürlich angepasst werden. Ich habe versucht, möglichst neutral und sachlich nur eindeutig belegte Zusammenhänge aufzuführen. --193.17.232.3 10:49, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Zunächst geht aus dem Artikel zu Habarth nicht hervor, in welcher Form Bayer als akademischer Lehrer von Habarth zu werten ist. Dafür reicht ja ein Gutachten oder eine besuchte Lehrveranstaltung nicht aus: War er Mitarbeiter von Bayer oder wurde seine Diss durch Bayer betreut? Und dann ist tatsächlich die Frage ob und wie man das ganze im Bayer Artiel aufbereitet. Ich sehe aber immer noch nicht, wo nun die Relevanz für Bayers Biographie liegt, dass er dieses Gutachten geschrieben hat. Ging damit eine Stärkung der Reputation einher oder eine Schwächung oder soll das bloße Bekanntsein des Umstandes schon Relevanz stiften? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 12:05, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Entschuldige bitte, doch, das geht aus den Artikeln (Handelsblatt und LTO) hervor. Bayer war zusammen mit Matthias Habersack Gutachter für die Honorarprofessur von SH. Doktorvater war, wie auch auf Wikipedia oder öffentlich nachzulesen, Prof. Peter Hommelhoff. Die Gutachter einer Honorarprofessur bescheinigen die akademische Reife und Qualität der Arbeit, die eben dann Voraussetzung zum Führen einer Honorarprofessur ist. Diese Zusammenhänge sind im wissenschaftlichen Umfeld bekannt. Nennenswert ist das im Eintrag von Bayer, da zum einen SH als Präsident des BVerfG von herausgehobener Bedeutung für die Bundesrepublik aber auch die Rechtstaatlichkeit steht (siehe die anderen Nennungen im Artikel Harbarth - ich hoffe, wir sind uns einig, dass SH genanntn gehört). Zum anderen ist die Honorarprofessur hier von gesonderter Bedeutung, da diese SH erst die Berechtigung verleiht, als Richter am BVerfG berufen werden zu können, da dieser weder als Richter noch als ordentlicher Richter gearbeitet hatte. Die Gutachter bürgen damit sozusagen für die wissenschaftliche Kompetenz von SH, die dieser durch fehlende Forschung, Veröffentlichungen und Lehre ansonsten nicht nachweisen könnte. Daher ist es mEn absolut notwendig, diese Verbindung auch bei Bayer zu nennen. Liebe Grüße --193.17.232.1 09:41, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Soweit habe ich das auch gesehen, aber das bedingt kein Schüler-Lehrer-Verhältnis (das wird regelmäßig erst bei Promotionen und Habiltationen angenommen; Hätte Hommelhoff als erst und Bayer als zweitgutachter fungiert, wäre das gegangen...) und zugleich ist tatsächlich die Honorarprofessur nicht notwendig. Es genügt gem. § 3 Abs. 2 BVerfGG die Befähigung zum Richteramt, die Habarth mittels seiner Abschlüsse bereits erlangt hat. Daher bin ich immer noch skeptisch. Bei Hon-Profs an unserer Fakultät dienen idr irgendwelche unbefangenen Externen als Gutachter die nichts mit der Person am Hut haben...daher eine Skepsis. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:54, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Alles richtig und damit aber genau beschrieben, warum eine Erwähnung notwendig ist. Hier wurden eben keine externen Gutachter benannt, sondern anerkannte Professoren, die über die Kanzlei SZA sich zumindest in einer wirtschaftlichen Nähe mit SH nachweislich befinden. Als Lehrer Schüler Verhältnis habe ich die Beziehung nicht deklariert. Dass kann gerne beispielsweise durch einen Absatz auch optisch getrennt werden. Definitiv fest steht, dass die kritisierte Honorarprofessur durch Bayer bescheinigt wurde. Das ist mEn zweifelsfrei nennenswert, natürlich hier auf keinen Fall zu bewerten. --193.17.232.1 13:17, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Dem Anschein nach ist hier dann soweit Einvernehmen hergestellt. Ich würde eine neue Textversion mit Beachtung der oben angesprochenen Punkte erstellen? --193.17.232.3 09:20, 28. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Juristen haben es manchmal so ansich kleinlich zu sein, aber du hast es doch unter Schüler subsumiert: " 14:52, 10. Jul. 2020‎ 193.17.236.2 Diskussion‎ 5.272 Bytes +1.473‎ Ergänzungen relevanter Schüler und Posten." Wie dem auch sei - wir wollen hier ja keine Erbsen zählen: Die Honorarprofessur wurde gerade nicht durch Bayer bescheinigt. Wenn also Bayer etwas getan hat, dann ist es ein Gutachten zu schreiben. Wie dieses gewertet wurde und was das zur Folge hatte, ist sache des Fakultätsrats respektive Senats. Das Gutachten ist allenfalls eine notwendige aber ekinesfalls eine hinreichende Bedingung. Wenn also das ganze Eingang findet, dann muss auch das klar herausgestellt sein. Sonst liest es sich für den laien: Weil Bayer ein Gutachten schrieb, wurde habarth Hon-Prof. Und das ist evident falsch. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:35, 28. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Ja, den Punkt habe ich revidiert und stimme dir zu. Ich habe einfach an den bereits bestehenden Punkten angesetzt. Ich mache gleich einen Textvorschlag, sofern der nicht gänzlich gelingt, ändere den gerne ab. --193.17.232.3 13:50, 28. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe es ein kleinwenig geglättet. Aber sonst hat es jetzt seinen Platz :) Beste Grüße und Dank --Gmünder (Diskussion) 14:18, 28. Jul. 2020 (CEST)Beantworten