Diskussion:Volkszählung in der Europäischen Union 2011

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Eneliting in Abschnitt Einsprüche/Klagen der Kommunen

Verschieben? Bearbeiten

Mir ist das Lemma zu unspezifisch. Einen Zensus gibt/gab es heuer scheinbar auch in Uruguay, Kanada und ein paar anderen Ländern. So ganz eurozentrisch zu sein, ist uncool. … «« Man77 »» 20:18, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Eher BKS Volkszählung 2011 und BKL-II-Hinweis; „Zensus 2011“ ist doch auch sowas wie ein Eigenname? -- Bergi 20:50, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ob das Eigennamensdings da zieht, sei dahingestellt; BKL II wär positiv … «« Man77 »» 23:38, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich seh's eigentlich auch eher als Eigenname: Die Kanadier verwenden ihren "Canada 2011 Census" auch wie einen Eigennamen, im Unterschied zu einem beschreibenden Titel wie "2011 census of Canada". Wenn es also keinen anderen relevanten "Zensus 2011", mit Z geschrieben, gibt, sollte es keinen Lemmakonflikt geben. --Neitram 14:52, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Volkszählung? Bearbeiten

Wird das Volk nur gezählt oder werden mehr Daten erhoben? --87.78.175.223 13:45, 10. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Letzteres, siehe den Artikel und auch den Abschnitt Wohnungsthemen. --Neitram 14:42, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Erzwingung eines religiösen Bekenntnisses Bearbeiten

Ich verstehe den Abschnitt "Erzwingung eines religiösen Bekenntnisses" nicht ganz: Gläubige, die keiner Religionsgesellschaft angehören, lassen das erste Feld frei und füllen das zweite aus. Ungläubige, die offiziell einer Religionsgesellschaft angehören, füllen das erste Feld aus und lassen das zweite frei. Und wenn jemand keiner Religionsgesellschaft und auch keiner Glaubensgemeinschaft angehört, dann lässt er beide Felder frei, oder? --Neitram 14:39, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, nicht ganz: In der ersten Frage wird gefragt, ob bzw. welcher Religionsgemeinschaft man angehört. Diese Frage ist Pflicht, hier muss also zwingend ein Kreuz gemacht werden! Nur wenn man ankreuzt, dass man keiner Religionsgemeinschaft angehört, wird man zur zweiten Frage weitergeleitet, wo dann nach dem Bekenntnis gefragt wird. Diese Frage ist freiwillig. Man kann eine Religion ankreuzen, man kann "sonstige Religion/Weltanschauung", "keine Religion/Weltanschauung" ankreuzen oder man kann auch gar nichts ankreuzen. Ich habe den Absatz entsprechend umformuliert. 92.230.212.238 22:48, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ah, verstehe! Danke. Was mir aber noch immer unklar ist: "Das Ergebnis wird somit weiter verzerrt, da nichtreligiöse Weltanschauungen (z. B. Humanismus, Atheismus usw.) nicht von sonstigen religiösen Weltanschauungen unterschieden werden." Für nichtreligiöse Weltanschauungen kann der Betreffende doch in der 2. Frage "Kein Bekenntnis" ankreuzen und damit klarstellen, dass er keiner sonstigen religiösen Weltanschauung anhängt, oder habe ich das falsch verstanden? Außerdem sollte m.E. noch klargestellt werden, dass von den geschätzten bis zu 50 % Atheisten oder Agnostikern Deutschlands ein guter Teil keiner Religionsgemeinschaft angehört, für diese ist die Erfassung korrekt, ein Problem besteht dagegen für diejenigen, die trotz Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht den damit verknüpften Glauben haben, da sie nicht zum 2. Feld kommen. --Neitram 08:57, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Wenn du Jude bist, musst du das angeben (es ist extra aufgeführt) - die NPD hatte ihre Anhänger dazu aufgefordert, sich als Befrager zur Verfügung zu stellen, und im Netz finden sich eine Reihe an Beispielen, dass das so auch passiert ist. Unter den neuerlichen Vorkommnissen mit NSU und staatlichen Organen bekommt das eine ganz neue Brisanz. Dann stellt nun die "Judenfrage" eine Institution, die nicht bereit ist, ihre Nazi-Vergangenheit von Historikern aufklären zu lassen - 1938/39 haben aber die Vorgängerinstitutionen bei "Volkszählungen" auch schon diese Frage gestellt. Und dann fing erst richtig die Judenverfolgung durch die Nazis an, welch ein Zufall. Darüber hinaus muss man die Herkunft seiner Eltern offenbaren, komisch, nicht? Selbst der BND hat als Geheimdienst seine Vergangenheit aufarbeiten lassen, und dabei ist jede Menge Dreck an den Tag gekommen. Die Statistischen Ämter verweisen scheinheilig darauf, dass sie eine neue Institution seien - den BND gab es auch nicht im Nazireich, hatte aber anderslautende Vorgänger und hat das trotzdem untersuchen lassen. Bei allen derartigen Untersuchungen, auch in anderen Ämtern und Institutionen, hat sich herausgestellt, dass es eine personelle Linie gab, also das Personal dasselbe war, zumindest was die Entscheidungsträger angeht. Bleibt die Frage: Was muss denn 66 Jahre nach dem Nazireich immer noch verheimlicht werden? (nicht signierter Beitrag von 91.57.240.109 (Diskussion) 11:19, 14. Dez. 2011 (CET)) Beantworten
Ich habe es so verstanden, dass es in der Frage Nr. 7 um die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft und nicht um die persönliche Glaubenseinstellung geht. Wer eben keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört kann diese Frage verneinen und in Frage 8 angeben, zu welcher Religionsgemeinschaft er gehört. Gehört er keiner Religionsgemeinschaft an, wird eben die Antwortmöglichkeit "Sonstige Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung" ausgewählt. Fertig. Das hat alles noch nichts damit zu tun, was der einzelne Gläubige oder Nichtreligiöse tatsächlich persönlich glaubt. Ich denke, es geht um die Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft. Solange diese Mitgliedschaft besteht, kann von einem Bekenntnis zu dieser Gemeinschaft ausgegangen werden, auch wenn die Bindung dazu sehr gering sein mag, aber sie besteht. Ich halte es einfach für unredlich bzw. manipulativ, einen Teil dieser Mitglieder einfach den Atheisten oder Agnostikern als soziale Gruppe zuzuordnen. Auch innerhalb einer religiösen Gemeinschaft ist das, was der Einzelne in dieser Gemeinschaft glaubt immer individuell und damit von anderen unterschieden. Es war richtig, nicht den individuellen Glauben zu erfassen, sondern nur die Zugehörigkeit zu einem religiösen Bekenntnis. Außerdem ist die Überschrift zu diesem Abschnitt sachlich falsch. Das religiöse Bekenntnis selbst wird nicht erzwungen, sondern nur die Antwort bezüglich der Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft. Von 50% Atheisten als atheistische Bekenntnisgemeinschaft könnte man dann sprechen, wenn 50 % der Bevölkerung Mitglied einer atheistischen Bekenntnisgemeinschaft wären. Aber davon sind wir weit, sogar sehr weit davon entfernt. --178.26.34.192 15:54, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich sind wir davon weit entfernt. Was soll den bitte eine atheistische Bekenntnisgemeinschaft sein? Gründen dann diejenigen die kein Auto haben auch noch den NADAC? Atheist/Agnostiker ist man, wenn man an keinen Gott glaubt, nicht weil man sich dazu bekennt oder auch noch eine Gemeinschaft dafür gründet.--2A02:908:C31:A600:E5D9:7E6F:686D:FA4B 17:15, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Präsens oder Vergangenheitsform? Bearbeiten

Der Zensus 2011 ist doch schon vorbei, oder dauert er noch an? --Neitram 14:06, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Da der 9. Mai der Stichtag für alle Angaben ist, hat die Haushaltsbefragung erst nach diesem Tag begonnen. Die Interviewer, zu denen ich selbst auch gehöre, sind noch bis maximal 31. Juli unterwegs, um die Daten zu erheben. Der Zensus läuft also in diesen Wochen gerade auf Hochtouren. --MSchnitzler2000 17:04, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ok, danke! --Neitram 13:33, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Der Zensus dauert noch mindestens 3,5 Jahre. Erst mit der abschliessenden Vernichtung der Fragebögen, die bis zu 4 Jahre aufbewahrt werden dürfen, wird das beendet. Viele Bürger werden ein zweites Mal "befragt", um die "Datenqualität" zu sichern. Die Fragebögen lassen übrigens nicht zu, dass das Adressfeld, in dem u.a. die persönliche Telefonnummer einzutragen ist, vom Fragebogen getrennt wird, weil auf der Rückseite Fragen gestellt sind. Darüber hinaus finden sich sowas wie Barcodes drauf, wo man nicht weiss, was die für Daten erhalten. Selbstverständlich ist dazu die persönliche Nummer, die jeder Fragebogen enthält, auf jedem Blatt angegeben. Deshalb ist es klar ersichtlich, dass die Anonymität natürlich nicht gewahrt bleiben kann. Die Rechtsprechung scheint aber auch hier nicht nur auf dem rechten Auge blind zu sein, sondern auf beiden Augen, wenn sie behauptet, das sei anders. Wenn das Indect-Überwachungssystem (es gibt hier bei Wikipedia einen schönen Artikel darüber)kommt und der Innenminister seine IT-Konsolidierung, d.h. dass verschiedene IT-SYsteme zusammengeführt werden, durchbringt, bekommt das ganze eine neue Dimension. Man verweist von offizieller Seite immer auf den Schutz durch die Gesetze, aber tagtäglich werden Gesetze gebrochen, eine banale Tatsache. Keiner schliesst sein Haus deshalb nicht ab, weil Gesetze den Einbruch untersagen. Ganz nebenbei: J e d e r Bürger wird vom Zensus erfasst, denn die Daten werden auch aus anderen Ämtern zusammengetragen. Wenn ein Familienmitglied zur Auskunft "verpflichtet" ist, sind alle anderen Mitglieder der Familie genauso betroffen, weil die Daten verknüpft werden können. (nicht signierter Beitrag von 91.57.240.109 (Diskussion) 11:19, 14. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Artikeltitel Bearbeiten

„Zensus 2011“ ist offenkundig nicht der name der „ersten gemeinsamen Volkszählung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“ Eurostat kennt den begriff nicht: das heisst nur ein deutschland so.. --W!B: 22:39, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Zwangshypothek Bearbeiten

Gerüchten zufolge wurde "Zensus 2011" mit Immobilienerfassung durchgeführt, um Zwangshypotheken erlassen zu können. Im Bundestag wurde bereits über ein solches "Lastenausgleichsgesetz" debattiert, als Quelle findet man einen Link in folgender Quelle. Gruß --Akapuma 23:50, 26. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Du meinst also so was ähnliches wie nach dem 2. Weltkrieg die Hypothekengewinnabgabe (HGA).--Hopman44 (Diskussion) 16:17, 19. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ergebnisse Bearbeiten

Gibt es schon erste Ergebnisse (insbesondere Einwohnerzahlen)?--Edroeh 23:31, 24. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Nein. Steht auch schon im zweiten Satz: Ergebnisse der Auswertung sollen bis November 2012 veröffentlicht werden. Gruß kandschwar 10:46, 25. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Da steht allerdings bis November 2012. Und es sollte eigentlich nicht so schwierig sein die Einwohnerzahlen zu addieren (im Gegensatz zu anderen Daten )--Edroeh 18:44, 26. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Jetzt ist bereits Dezember 2012, und die Einwohnerzahlen liegen wohl noch nicht vor!? MfG Harry8 09:07, 27. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Verwertbarkeit der Daten Bearbeiten

Nachdem trotz Einreichung immer neue Schreiben und Zwangsgelddrohungen durch das statistische Landesamt Schleswig-Holstein ergehen, habe ich inzwischen ernste Zweifel, ob die so unprofessionell erhobenen Daten überhaupt realistische Aussagen ermöglichen. Keine Daten wären besser als falsche Daten infolge fehlerhafter Erhebung. Aber vielleicht bin ich auch nur ein Einzelfall, dann hat das im Artikel nichts zu suchen. Oder vielleicht arbeitet nur Hamburg/Schleswig-Holstein so unprofessionell, dann wäre zumindest das Faktum, dass die Daten einzelner Bundesländer inkompetent erhoben werden, relevant.--92.193.48.209 20:09, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Zensus ein Towuwabohu? Bearbeiten

Ich hab mittlerweile durch bürokratischen Schriftverkehr erfahren, dass einige zuständige den Zensus bzw. dessen Ergebnisse als ein "drunter und drüber" bezeichnen. Existieren irgendwelche verlässlichen Quellen (Zwischenberichte) über die Qualität dieser Daten, bzw. über die Qualität des Erhebensverfahrens? --131.220.99.58 11:18, 22. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Zeit Bearbeiten

Was ist eigentlich die Ausrede dafür dass die Auswertung so lange dauert? Zwei Jahre für eine Volkszählung im Europa des 21. Jhd., das kann doch nicht deren ernst sein!?--Antemister (Diskussion) 14:14, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Aufteilung in Länderspezifische Artikel Bearbeiten

Hallo zusammen, wäre es nicht sinnvoller die Nationalen Details, hier also hauptsächlich Deutschland und Österreich in eigenständige Artikel auszulagern? Die allgemeine Beschreibung könnte unter dem bisherigen Lemma erhalten bleiben, die jeweiligen Länderspezifischen Regelungen, wie gezählt wurde dann entsprechend in dem Länderartikel. Hier könnte ich mir dann:

vorstellen. Gruß kandschwar (Diskussion) 10:18, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Einsprüche/Klagen der Kommunen Bearbeiten

Mir fehlt in dem Artikel die Tatsache, dass zahlreiche Kommunen mittlerweile Einspruch gegen das Zensus-Ergebnis erhoben haben. Auch jetzt noch laufen in vielen Kommunen die Vorbereitungen für einen offiziellen Einspruch. Laut Spiegel (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/zensus-2011-mehr-als-800-gemeinden-haben-widerspruch-eingelegt-a-914463.html) hatten bis Anfang August 2013 bereits mehr als 800 Städte und Gemeinden Widerspruch gegen die Volkszählung eingelegt, Tendenz steigend. Bemängelt wird vor allem, dass Umfragewerte eines kleinen Prozentsatzes auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet wurden und nicht wie z.B. bei der Volkszählung 1987 jeder Haushalt befragt wurde. Die Fehlerquote dürfte dabei wesentlich höher liegen als 1987. Vor allem bei kleineren Kommunen kann es da zu großen Abweichungen kommen. Euro (Diskussion) 15:32, 16. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

+1 - dazu gibt es in Medien umfangreiche Berichterstattung, siehe etwa http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-12/zensus-volkszaehlung-klage, auch Stuttgarter Zeitung, FAZ etc. etc. - das muss unbedingt hinein. --178.7.117.44 06:59, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ruhe bewahren. Das ist bisher alles heiße Luft. Unbedingt hinein muss hier das erste gesprochene Urteil eines Verwaltungsgerichts.--Definitiv (Diskussion) 08:12, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Mittlerweile gibt es ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes.[1] --88.66.191.164 09:54, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Gibt es immer noch nicht, sieben Jahre später, ein Urteil??--Hopman44 (Diskussion) 13:32, 13. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

In ein paar Wochen.--Definitiv (Diskussion) 13:55, 13. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß; Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 74/2018 vom 19. September 2018; Urteil vom 19. September 2018; 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15
Städte wie Wilhelmshaven gehen nicht mehr gegen Zensus vor (23. Juli 2021):
Weil die Klage aus dem Jahr 2014 aber nach mehreren Instanzen vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen worden ist, hat die Stadt ihre Rechtsmittel nun eingestellt. --Eneliting (Diskussion) 06:31, 6. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Danke!--Hopman44 (Diskussion) 15:12, 13. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

WCs Baderäume Bearbeiten

Wozu wollte man wissen wieviele WCs und Bäder ein Haus hat?Der Verbrauch ändert sich dadurch schliesslich nicht. (nicht signierter Beitrag von 91.54.159.221 (Diskussion) 23:11, 2. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Wichtig wäre bei den WC's auch zu wissen, wie viele für "Sitzbehinderte" erhöht ausgestattet sind. Das ließ Schlüsse auf die Beweglichkeit der Bewohner zu. mfG--Hopman44 (Diskussion) 12:57, 30. Okt. 2018 (CET)Beantworten